Das Verkehrsamt habe dem Mann aus dem Bezirk Penzing die Daten zu Recht gegeben, da er sein rechtliches Interesse ordnungsgemäß begründet habe, sagte Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der BPD Wien.
Auch die in seinen Schreiben an die Raser angekündigten Klage scheine zulässig und durchführbar, berichtete Goldgruber. Eine Täuschung der Adressaten, die von der Polizei als möglich erachtet wurde, liege also nicht vor. Mit den in seinen Schreiben geäußerten Zahlungsaufforderungen habe es der Wiener auch nicht auf eine Bereicherung abgesehen. Er habe keine überzogene Gebühr, sondern lediglich seine Ausgaben verlangt und dabei auf die Freiwilligkeit der Zahlung hingewiesen.
Der Mann aus Wien-Penzing sorgte in den vergangenen Tagen für Aufsehen, da er hunderte Fahrzeuglenker filmte, die gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in seiner Wohnstraße verstoßen hatten. Die Zulassungsinhaber ließ er ausforschen und forderte sie anschließend schriftlich zu einer Unterlassungserklärung sowie einer Aufwandsentschädigung von 50 Euro auf. Reagierten die Beschuldigten nicht, folgte eine Anzeige bei der Polizei.