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Betrug in Lech aufgedeckt: Liftmitarbeiter zweigten 370.000 Euro ab

Neuer Geschäftsführer deckt langjährige Malversationen auf
Neuer Geschäftsführer deckt langjährige Malversationen auf ©Bergbahn Lech-Oberlech | Canva
Mitarbeiter kassierten Ausleihgebühren für Rodelbobs privat ein – 370.000 Euro netto Schaden für Gesellschaft – Finanzamt und Staatsanwaltschaft informiert.
Veruntreuung bei Zipfelbob-Verleih in Oberlech blieb jahrzehntelang unbemerkt

Im Februar 2024 fand Necip Lucian, Geschäftsführer der Bergbahn Lech-Oberlech GmbH & Co KG heraus, dass ehemalige und bestehende Mitarbeitende am Unternehmen vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Über Jahre hinweg wurden offenbar Ausleihgebühren für Zipfelbobs der Bergbahn, die auch die Rodelbahn zwischen Oberlech und Lech betreibt, von Mitarbeitenden privat einkassiert. Darüber informierte am Dienstag die Bergbahn Lech-Oberlech GmbH & Co KG in einer Aussendung.

Hochgerechnet auf 10 Jahre dürfte der Gesellschaft damit ein Schaden von rund 370.000 Euro netto entstanden sein. Sowohl das Finanzamt als auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch wurden daher von der Gesellschaft über diesen Sachverhalt informiert, heißt es.

Geringer Erlös aus Bob-Verleih begründete Verdacht

Die gebuchten Erlöse aus dem Bob-Verleih erschienen dem neuen Geschäftsführer, der im Dezember 2022 bestellt wurde, zu gering. Er stellte interne Nachforschungen an: Offensichtlich haben Mitarbeitende in der Vergangenheit die Ausleihgebühren, welche nur bar eingehoben wurden, nicht ordnungsgemäß in der Kassa bzw. Buchhaltung erfasst, um sie später untereinander aufzuteilen. Jede, der mutmaßlich daran beteiligten Personen dürfte dabei pro Saison mehrere tausend Euro steuerfrei eingenommen haben.

Umfangreiche interne Untersuchung

Nachdem sich der Sachverhalt erhärtete, wurden die Gesellschafter auf einer außerordentlichen Generalversammlung informiert. Parallel dazu startete eine interne Untersuchung mit der Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei sowie einer Rechtsanwaltskanzlei. Es galt möglicherweise involvierte Personen zu identifizieren und zu befragen, den der Gesellschaft und dem Fiskus entstandenen Schaden zu erheben sowie die straf-, zivil- und steuerrechtlichen Dimensionen des Falles festzustellen.

Nach Vorliegen der Erkenntnisse der internen Untersuchungen wurde nun eine entsprechende Offenlegung an das Finanzamt erstattet und ebenfalls eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebracht.

Weiteres Vorgehen

Laut den internen Untersuchungen stehen insgesamt zwölf ehemalige und aktuelle Mitarbeiter im Verdacht, sich der Abgabenhinterziehung und des Verbrechens der Untreue bzw. Veruntreuung schuldig gemacht zu haben. Was den für die Bergbahn entstandenen finanziellen Schaden betrifft, so wird dieser im Rechtsweg von den beteiligten Personen zurückgefordert werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung

(VOL.AT)

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