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Lebenslang nach Einkaufswagerl-Mord

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Lebenslang wegen Mord - nach einem lächerlichen Streit um ein Einkaufswagerl! Ein 22-Jähriger tötete seinen "Konkurrenten" mit einem Herzstich. Jetzt das Urteil: aber noch nicht rechtskräftig.

Wegen eines banalen Streits um einen Einkaufswagen ist am Dienstag ein 22-Jähriger wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll am 5. April 2006 seinem Kontrahenten mitten ins Herz gestochen haben, weil dieser ihn mit dem Wagen gestoßen hatte. Der 54-jährige gebürtige Pole ging noch 20 bis 30 Meter weiter, ehe er tot zusammenbrach.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Erschwerend wertete das Gericht die Unbegreiflichkeit der Tat, dass das Opfer keine Wehrmöglichkeit hatte und dass der Angeklagte fünf Mal einschlägig vorbestraft ist.

Der 54-jährige Pole war noch kurz vor Geschäftsschluss mit seinem Sohn Einkaufen gegangen. Er holte sich im Eingangsbereich einen Einkaufswagen. Weil er einen jungen Mann gestoßen habe, kam zur Rangelei.

Eigentlich ein völlig banaler Streit, meinte Staatsanwalt Christian Temsch. „Etwas, was 100-fach passiert.“ Doch das Tragische daran war, dass der 22-Jährige ein Messer zog und mit den Worten „I stich eam ab“ die Waffe „ohne Überlegung und ohne Hemmung“ in die linke Brust des Gegners rammte.

Das Opfer ging mit dem Einkaufswagen noch weiter, brach aber schließlich vor dem Kühlregal zusammen. Es hatte scheinbar von der Verletzung zunächst nichts gespürt. Jede Hilfe kam zu spät, der Stich öffnete den Herzbeutel des 54-Jährigen.

Der Beschuldigte, der drogenabhängig ist, kann sich bis heute nicht daran erinnern, dem Polen einen tödlichen Herzstich versetzt zu haben. Er habe Tabletten, die er am Karlsplatz besorgt habe, geschluckt und einige Joints geraucht. „Ich kann mich nur an den Vormittag erinnern. Und dann an meine Festnahme.“

Aufschluss gab bei dem Prozess ein Video, das in dem Supermarkt aufgenommen wurde. Die Kamera, die hauptsächlich auf den Kassenraum gerichtet ist, hat Teile der Rangelei aufgenommen. Die Bilder, die im Gerichtssaal an die Wand projiziert wurden, zeigen die Rempelei der beiden. Danach sieht man, wie der Beschuldigte das Messer in der Hand hält. Die Tat selbst ist nicht zu sehen. Danach geht das Opfer noch in den Verkaufsraum.

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