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Laudamotion will seinen Betriebsrat spalten

Laudamotion will seinen Betriebsrat aufspalten.
Laudamotion will seinen Betriebsrat aufspalten. ©APA
Laudamotion will bei den Betriebsräten Piloten und Kabinenpersonal trennen. Laut Gewerkschaft vida sei das aber gesetzlich nicht erlaubt.
vida kritisiert Laudamotion

Die Geschäftsleitung der Ryanair-Tochter Laudamotion hat Piloten und Kabinenpersonal zu getrennten Versammlungen eingeladen. Sie sollen künftig über getrennte Betriebsräte verfügen, schreibt das Portal Aviation Net. Eine Laudamotion-Sprecherin bestätigte der APA, dass die Geschäftsführung die Mitarbeiter "ermutige", getrennte Betriebsräte zu gründen. Laut Gewerkschaft vida ist dies nicht zulässig.

Laudamotion erkennt Personalvertretung nicht an

Die österreichische Ryanair-Tochtergesellschaft Laudamotion hat derzeit eine gemeinsame Vertretung des fliegenden Personals, wobei die Lauda-Geschäftsführung die jüngste Betriebsratswahl nicht anerkennt und vor dem Landesgericht Korneuburg anficht. Der erste Prozesstermin findet am 18. März 2020 statt. "Aus unserer Sicht ist diese Betriebsratswahl nichtig", so die Unternehmenssprecherin am Mittwoch zur APA.

Am Dienstag habe die Geschäftsführung die Cockpit-Belegschaft getroffen, am Donnerstag sei das Kabinenpersonal eingeladen, bestätigte die Unternehmenssprecherin den Aviation Net-Bericht. Dabei sei über die Geschäftslage gesprochen worden. Die Geschäftsleitung habe gestern aktiv dazu aufgerufen, einen Betriebsrat zu gründen, und aus organisatorischen Gründen betont, dass es einfacher sei, je einen Betriebsrat für Cockpit- und für Kabinenpersonal zu haben. Nun obliege es den Mitarbeitern, ob sie dies tun, denn die Geschäftsleitung selber könne keinen Betriebsrat gründen.

vida: Laudamotion verstößt gegen österreichisches Recht

Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida widerspricht den Plänen: Es sei nur möglich, einen Arbeiter-, einen Angestelltenbetriebsrat sowie einen Betriebsrat des fliegenden Personals zu errichten, so die vida in einem Schreiben, aus dem Aviation Net zitiert. "Eine weitere Unterteilung des fliegenden Personals, d.h. die Wahl eines eigenen Piloten- bzw. Flugbegleiter-Betriebsrats, ist nach österreichischem Recht nicht zulässig, weil es gegen die zwingenden Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) verstoßen würde." Ein getrennter Piloten- bzw. Flugbegleiter-Betriebsrat wäre daher nichtig und die Mitglieder etwa auch nicht kündigungsgeschützt. Ein vida-Sprecher bestätigte der APA diese Rechtsauffassung.

(APA/red)

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