Landtagspräsidentin Nußbaumer ruft zur Wahl auf

Im Frühjahr 2014 wurde mit großer Mehrheit von allen Parteien im Vorarlberger Landtag ein umfassendes Demokratiepaket beschlossen mit dem auch das Persönlichkeitswahlrecht gestärkt wurde. Zum ersten Mal können fünf Vorzugsstimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten der gewählten Partei vergeben werden. Landtagspräsidentin Nußbaumer sieht darin klare Vorteile für die Bevölkerung: „So kann noch stärker beeinflusst werden, welche Personen ein Mandat erhalten. Die Wertigkeit der Vorzugsstimmen wurde darüber hinaus verdoppelt, jene der Listenpunkte halbiert. Jede Stimme hat somit deutlich mehr Gewicht!“ Einer einzelnen Person können maximal zwei Vorzugsstimmen zugewiesen werden.
Wer keine Vorzugstimmen abgeben will, muss nicht: Der Stimmzettel bleibt auch ohne Vorzugsstimmen gültig und unterstützt dann die Listenreihung der gewählten Partei. Wichtig ist der Landtagspräsidentin aber vor allem, dass das Wahlrecht in Anspruch genommen wird. Gabriele Nußbaumer: „Die Landtagswahl am Sonntag ist eine Chance zur Mitbestimmung und Mitgestaltung unseres Landes. Jede und jeder Wahlberechtigte ist aufgerufen, diese aktiv zu nutzen und damit unsere Zukunft auch in die eigene Hand zu nehmen!“
(Red.)