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Landesweite Schwerpunktkontrollen der Verkehrspolizei

Schwerverkehrskontrollen in Vorarlberg: 205 technische Verstöße entdeckt
Schwerverkehrskontrollen in Vorarlberg: 205 technische Verstöße entdeckt ©APA/DIETMAR STIPLOVSEK
Bei Schwerverkehrskontrollen in Vorarlberg wurden über 250 Verstöße festgestellt. Mehrere Fahrzeuge durften nicht weiterfahren – darunter ein polnischer Lkw ohne Bremswirkung.

Die Landesverkehrsabteilung Vorarlberg führte vom 19. bis 23. Mai 2025 in Zusammenarbeit mit dem mobilen Prüfzug der ASFINAG umfangreiche technische Kontrollen im Schwerverkehr durch. Ziel war es, insbesondere ältere und sichtbar mangelhafte Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen.

Insgesamt wurden 47 Kraftfahrzeuge und Anhänger bei mehreren Kontrollpunkten im ganzen Bundesland einer technischen Überprüfung unterzogen.

19 Fahrzeuge gestoppt – teils gravierende Sicherheitsmängel

Bei 19 Fahrzeugen mussten die Kennzeichen wegen sogenannter „Gefahr in Verzug“-Mängel abgenommen werden – eine Weiterfahrt war erst nach Reparatur gestattet. Insgesamt wurden 205 technische Verstöße dokumentiert. Weitere 48 Übertretungen betrafen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung und Güterbeförderung.

Die Polizei hob 46 Sicherheitsleistungen in der Gesamthöhe von rund 19.000 Euro ein.

Ein besonders bedenklicher Fall wurde bei einem polnischen Sattelzugfahrzeug festgestellt:

  • An drei Rädern fehlte das Reifenprofil vollständig
  • Die Betriebsbremse der Antriebsachse war auf einer Seite wirkungslos
  • Mehrere Anhängerreifen waren beschädigt
  • Die Feststellbremse war defekt

Separater Schwerpunkt auf Drogen- und Alkoholenker

Am 23. Mai 2025 wurde zusätzlich ein regionaler Kontrollschwerpunkt mit Fokus auf suchtmittelbeeinträchtigte Fahrzeuglenker in den Bezirken Bregenz und Dornbirn durchgeführt. Im Einsatz standen zehn Polizeibeamte sowie ein Polizeiarzt.

Ergebnis der mehrstündigen Maßnahme:

  • 5 Führerscheinabnahmen, davon 4 wegen Drogen, 1 wegen Alkohol
  • 4 klinische Untersuchungen
  • 4 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz (§ 27 SMG)
  • 1 Anzeige wegen Urkundenfälschung (§ 223 StGB)
  • Weitere Anzeigen u.a. wegen fehlender Kindersicherung, Fahrens ohne Lenkberechtigung, Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung und technischer Mängel
  • 1 Kennzeichenabnahme

Außerdem wurden 20 Organmandate wegen sonstiger Verkehrsdelikte sowie 6 Organmandate direkt vor Ort ausgestellt.

(VOL.AT)

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