Sowohl als Vorsitzender des Vorarlberger Monitoringausschusses als auch im Rahmen der Antidiskriminierungsstelle, die unter anderem auch für Menschen mit Behinderungen eingerichtet worden ist beschäftigt sich der Landesvolksanwalt mit dem Thema “Barrierefreiheit”. Insbesondere betrifft dies auch Barrierefreiheit an öffentlichen Plätzen, wozu auch die Thematik des Bodenbelages gehört.
Selbstverständlich könne darüber diskutiert werden, welche Farbe für einen Bodenbelag an öffentlichen Plätzen passend sein kann oder ob es überhaupt sinnvoll erscheint, sämtliche öffentliche Plätze in Bregenz ähnlich zu gestalten. Letztendlich sei es jedoch wichtig, bei diesen Diskussionen und auch Umsetzungen das Thema „Barrierefreiheit“ nicht außer Acht zu lassen, so Bachmayr-Heyda.
Verwaltungsstrafen drohen
Denn von einer barrierefreien Umsetzung profitieren nicht nur Menschen, die beschränkt oder gar nicht gehfähig sind, sondern alle. Eine barrierefreie Gestaltung von Oberflächen an öffentlichen Plätzen wurde bereits in vielen Gesetzen rechtlich verankert. So haben bei einer Neugestaltung Gemeinden nur mehr einen geringen Spielraum. „Die Nichtbeachtung der Barrierefreiheit kann sogar zu Verwaltungsstrafen führen!“ so abschließend Mag. Florian Bachmayr-Heyda.
(red)