AA

Land verlangt zwölf Prozent Verzugszinsen

Auf einen Vergleich geeinigt
Auf einen Vergleich geeinigt ©VOL.AT
Einigung über Rückzahlung von offenem Darlehen für Wohnbauförderung ans Land Vorarlberg.

Von Seff Dünser (NEUE)

Jetzt auf VOL.AT lesen

In dem 2010 vom Land Vorarl­berg gewährten Darlehen zur Wohnbauförderung wurde vereinbart, dass die Verzugszinsen bis zu zwölf Prozent betragen können. Die beiden Darlehensnehmer aus dem Bezirk Feldkirch haben Wohnbauförderung in Anspruch genommen, aber seit mehr als einem Jahr keine Monatsraten mehr zurückbezahlt. Deshalb hat das Land die Kreditvereinbarung gekündigt und den offenen Rückzahlungsbetrag von 86.000 Euro eingeklagt.

Bei der gestrigen Verhandlung in dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch haben sich die Streitparteien auf einen Vergleich geeinigt. Demnach muss das beklagte Paar zwölf Prozent Verzugszinsen bezahlen.

Die gütliche Einigung sieht vor, dass das offenen Darlehen von 86.000 Euro bis 31. März 2010 zurückbezahlt wird. Hinzu kommen zwölf Prozent Zinsen. Bedingung für die gewährte Stundung ist, dass ab sofort monatlich bis Mitte März 2020 Raten zu jeweils 600 Euro auf das Kreditkonto überwiesen werden. Die von Dezember 2019 bis Mitte März 2020 eingezahlten Monatsraten werden dann vom offenen Gesamtbetrag abgezogen.

Darüber hinaus hat das beklagte Paar dem Land die Prozesskosten von 7000 Euro zu ersetzen. Wenn der klagenden Partei die Prozesskosten bis 31. März 2020 nicht bezahlt werden, werden zwölf Prozent Verzugszinsen fällig. Des Weiteren haben die Beklagten die Kosten ihres eigenen Anwalts zu tragen.

Die mehrheitlich im Eigentum des Landes stehende Hypobank Vorarlberg wickelt treuhänderisch für das Land die Wohnbauförderungsdarlehen ab. Eine Bankvertreterin bestand gestern im Gerichtssaal darauf, dass die Verzugszinsen zwölf Prozent zu betragen haben. Das seien Horrorzinsen, kritisierte der Anwalt der Beklagten. Er bot für einen Vergleich vergeblich eine Verzinsung von fünf Prozent an.

Die Zivilrichterin merkte zur Verzinsung an, dass wenige Monate nach der Darlehensvereinbarung im Jahr 2010 das Gesetz über Verbraucherkredite zugunsten der Konsumenten geändert worden sei.

(NEUE)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Land verlangt zwölf Prozent Verzugszinsen