Im Zusammenhang mit den nun seit 26. Dezember 2020 neuerlich bestehenden verschärften Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben laut ÖAMTC einzelne Städte bzw. Gemeinden die bestehenden Kurzparkzonenregelungen wiederum gelockert.
Lockerungen in einzelnen Städten
"Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Bürgern auch während der dritten Lockdown-Phase dringend notwendige Wege mit dem Pkw zu erleichtern", sagt Gilles Dittrich, von der Abteilung Mobilitätsinformationen des Clubs.
Mit Stand 29. Dezember 2020 wird die Überwachung bis auf Widerruf in diesen Städten ausgesetzt:
- Salzburg
- Klagenfurt
- St. Pölten
- Perchtoldsdorf
- Neusiedl am See
Gebühren in Form von ausgefüllten Parkscheinen oder digitalen Zahlungen via APPs müssen nicht entrichtet werden. Aber Achtung: In vielen Städten/Gemeinden gilt die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten auch weiterhin.
Keine allgemeine Aufhebung in allen Städten
ÖAMTC-Experte Dittrich weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich um keine allgemeine Aufhebung handelt, die für alle Gemeinden gilt. "Außerdem ist unabhängig von gültigen oder temporär aufgehobenen Kurzparkzonen zu beachten, dass gekennzeichnete Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote und andere allgemeine Regelungen für das Abstellen von Kfz auf jeden Fall zu beachten sind", so Dittrich.
(Red)