Kurzparkzone um die Stadthalle außer Kraft: Gratis Parken im 15. Bezirk

Im Sommer kann im 15. Bezirk gratis geparkt werden - allerdings gibt es Ausnahmen.
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Im Sommer ist die Kurzparkzone um die Wiener Stadthalle außer Kraft gesetzt. Von 18 bis 23 Uhr kann dort kostenlos geparkt werden. Es gibt aber Ausnahmen, warnt der ÖAMTC.
Von 1. Juli bis einschließlich 31. August ist laut ÖAMTC die Kurzparkzone Stadthalle im 15. Bezirk wieder außer Kraft. Ausnahme: die temporären Halte- und Parkverbote bzw. Kurzparkzonen. Nur in den Sommermonaten dürfen Autofahrer von 18 bis 23 Uhr in Rudolfsheim-Fünfhaus ohne Parkschein ihr Fahrzeug abstellen. Aber aufpassen: Die bestehenden Halte- und Parkverbote bzw. Kurzparkzonen – etwa in der Hütteldorfer- und Märzstraße – gelten sehr wohl. Und dort ohne gültigen Kurzparkschein erwischt zu werden kostet immerhin 36 Euro.
Alle Infos zum geplanten Parkpickerl in Rudolfsheim-Fünfhaus finden Sie in unserem Special.