Kurzarbeit für Lehrlinge soll bis März 2021 verlängert werden

Eine Verlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge ist bis März 2021 geplant.
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Bis Ende März 2021 soll die Verlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge gelten. Die neue Befristung soll rückwirkend mit 1. September in Kraft treten.
Die Möglichkeit zur Kurzarbeit soll auch für Lehrlinge bis Ende März 2021 gelten. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne haben einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsgesetzes im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates eingebracht.
Die Kurzarbeitsregelung war für Lehrlinge bisher mit Ende August befristet, die neue Befristung soll rückwirkend mit 1. September in Kraft treten. Es könne "vorsichtig" mit bis zu fünf Prozent bzw. rund 5.000 der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, hieß es in der Begründung des Initiativantrags.
(APA/Red)