Die Schweizer Rennreiterin Sibylle Vogt (30) darf ein halbes Jahr lang keine Rennen mehr bestreiten. Bei einer routinemäßigen Dopingkontrolle wurde Kokain in ihrem Körper nachgewiesen – auch die B-Probe fiel positiv aus.
Ungewöhnliche Begründung vor Gericht
Vogt, eine der bekanntesten Reiterinnen aus dem Kanton Aargau, wies die Verantwortung für den Drogenfund zurück: Sie habe das Kokain nicht selbst konsumiert, sondern es sei durch intimen Kontakt mit einer Person, die Kokain zu sich genommen habe, in ihren Körper gelangt. Der Vorfall habe sich am Tag vor der Dopingprobe ereignet.
Teilweise Schuldeingeständnis
In der Verhandlung räumte Vogt ein, unvorsichtig gehandelt zu haben. Sie sei sich bewusst, dass sie Verantwortung trage, wenn sie engen Kontakt zu Konsumenten illegaler Substanzen habe. Trotz ihrer Kooperation und Offenheit wurde die Strafe nicht reduziert.
Konsequenzen und Auflagen
Neben der sechsmonatigen Sperre muss sich die Sportlerin künftig regelmäßigen Tests unterziehen. Im offiziellen Urteil heißt es, die Analyse der Probe habe eine "als Betäubungsmittel eingestufte Substanz" bestätigt – eine Teilnahme an Wettkämpfen sei in dieser Zeit untersagt.
(VOL.AT)