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Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Beethovenfries-Rückgabe

Berühmtes Beethovenfries in der Wiener Secession
Berühmtes Beethovenfries in der Wiener Secession
Der Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe des berühmten Beethovenfries von Gustav Klimt. Diese in der Sitzung des Beirats getroffene Entscheidung wurde am Freitagvormittag bekannt gegeben. Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) zeigte sich erleichtert: "Ich habe vor dem Beschluss gesagt, dass ich mich an die Empfehlung halten werde - und das gilt natürlich jetzt genauso", unterstrich er.

“Ich bin erleichtert, dass der Beschluss einstimmig erfolgt ist”, unterstrich Ostermayer. Er habe sich den präzise begründeten Beschluss angeschaut und spreche den hochrenommierten Experten sein völliges Vertrauen aus. Es zeige sich, dass Österreich “ein extrem vorbildhaftes Rückgabegesetz” habe, an dem er auch sicher nichts ändern wolle.

Seit 1986 in der Secession

Der Beirat hatte zu prüfen, ob bei dem in der NS-Zeit beschlagnahmten und nach Kriegsende formell an Erich Lederer restituierten Kunstwerk ein enger Zusammenhang zwischen einem Ausfuhrverbot und einem später zustande gekommenen Ankauf durch die Republik Österreich bestanden hat. Der 1902 geschaffene, 34 Meter lange Wandfries gilt als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils und ist seit 1986 in einem eigenen Raum im Kellergeschoß der Secession zu besichtigen.

Die Entscheidung des Kunstrückgabebeirats erfolgte einstimmig, wie dessen Vorsitzender Clemens Jabloner bei einer Pressekonferenz erläuterte. Der nach dem Kunstrückgabegesetz erforderliche “enge Zusammenhang” zwischen Ausfuhrverfahren und Ankauf durch die Republik “war nicht gegeben, weder in zeitlicher noch kausaler Hinsicht”. Daher habe man keine Rückgabe empfohlen.

“In schäbiger Weise verhalten”

Nicht zuletzt aus einem Ministerratsprotokoll gehe hervor, “dass das Ausfuhrverfahren nicht eingesetzt wurde, um mit diesem Druckmittel den Fries zu erwerben”, betonte Jabloner. Zwar gebe es keinen Zweifel daran, dass sich die Republik Österreich nach 1945 gegenüber der Familie Lederer “in schäbiger Weise verhalten hat”. Da allerdings jede Konstellation für sich zu werten sei, wäre daraus nicht der Schluss zu ziehen, dass im Falle des Fries “Unrecht geschehen ist”.

Besonders komplizierter Fall

Jabloner musste allerdings zugeben, dass es sich um “einen besonders komplizierten Fall” gehandelt habe, “weil der Sachverhalt mehrdeutig ist”. Seit der letzten Sitzung des Beirats im Dezember habe man sich in Arbeitsgruppen sowie ständiger Diskussion damit auseinandergesetzt und den nun vorliegenden Entscheidungstext verfasst. “Es war ein langer Weg bis zur Entscheidung.” Eine Abfuhr erteilte der Beiratsvorsitzende jenen Stimmen, die aufgrund der jüngsten medialen Diskussionen zum Thema eine Beeinflussung der Entscheidung für möglich hielten. Das sei eine “naive Sicht”.

Für Kreisky waren beide Möglichkeiten denkbar

Die nach dem Kunstrückgabegesetz notwendige Konstellation der Tatbestandselemente Rückstellung aufgrund eines Vermögensentzugs, Ausfuhrverfahren und Erwerb durch den Bund seien im Falle des Fries zwar vorhanden. Zusätzlich müsse aber aus der “Abfolge der Erwerbshandlung ersichtlich sein, dass das Ausfuhrverfahren als Druckmittel eingesetzt wurde”, so Jabloner. “Das ist aber nicht der Fall.” Für den damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) seien stets beide Möglichkeiten, Verkauf wie Ausfuhr, denkbar gewesen.

Dem Beirat zufolge hätte das 1967 von Lederer angestrebte Ausfuhrverfahren bei einem Nichtzustandekommen des Kaufs 1972 durchaus zu einem positiven Abschluss kommen können. “Es gab keine Anzeichen dafür, dass man gesagt hat: Die Ausfuhr ist nicht möglich”, stellte Jabloner klar. “Die Behörde hat aufschiebend agiert, also keine Entscheidung getroffen, aber es gibt kein Element einer kausalen Verbindung. Wäre der Ankauf gescheitert, wäre es durchaus denkbar gewesen, dass Lederer die Ausfuhr durchgesetzt hätte, wenn er das gewollt hätte.”

Wiener Secession erfreut

Die Wiener Secession, in der das Beethovenfries von Gustav Klimt hängt, zeigte sich unterdessen erfreut von der Empfehlung des Kunstrückgabebeirates, das Werk in Österreich zu belassen. “Die Vereinigung Bildender Künstler Wiener Secession und die Gesellschaft der Freunde der Secession begrüßen diese Entscheidung”, heißt es in einer Aussendung.

“Wir freuen uns, den Fries weiterhin an dem Ort, für den er geschaffen wurde, der Öffentlichkeit zeigen zu können”, unterstrich Herwig Kempinger als Präsident der KünstlerInnenvereinigung. Der Verbleib des Frieses in der Secession gewährleiste den kunsthistorischen Zusammenhang zwischen Haus und Werk. “Hier ist der schlüssigste Ort, um dieses wichtige Werk des Wiener Jugendstils zu präsentieren”, so Kempinger.

“Klimtfries” bleibt im Eigentum der Republik Österreich

Auch vom Belvedere als Besitzer des Frieses kam am Freitag Zustimmung. “Wir begrüßen die Entscheidung, dass der ‘Klimtfries’ im Eigentum der Republik Österreich bleibt”, teilte Direktorin Agnes Husslein-Arco in einer Aussendung mit. Das Werk müsse der Öffentlichkeit zugänglich bleiben – das müsse aber nicht die Secession sein, unterstrich sie: “Gerade in kunsthistorischer Hinsicht ist der derzeitige Aufstellungsort problematisch, weil nicht authentisch. Hinzu kommen diverse konservatorische Gefährdungspotenziale für den Fries, die mit der Anbringung im Untergeschoß der Secession verbunden sind, wie jüngste Untersuchungen gezeigt haben, die das Belvedere als für den Fries verantwortliche Institution unabhängig vom Restitutionsfall durchgeführt hat.”

Der Zustand des Werks müsse deshalb dauerhaft überwacht werden: “Wir befürchten, dass der Fries an seinem derzeitigen Standort langfristig Schaden nimmt!”, zeigte sich Husslein-Arco besorgt. Zielsetzung des Belvederes sei eine Lösung des “Standortproblems” – wenn möglich in Kooperation mit dem Verein Secession.

(APA)

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