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Küssel-Prozess geplatzt: Zweitangeklagter ohne Anwalt

Erneut ist der Küssel-Prozess geplatzt. Noch ist unklar, wann der nächste Verhandlungstag stattfinden kann.
Erneut ist der Küssel-Prozess geplatzt. Noch ist unklar, wann der nächste Verhandlungstag stattfinden kann. ©APA
Wenige Minuten nach Beginn der Verhandlung am Dienstag musste der Prozess erneut abgesagt werden. Der Zweitangeklagte hatte um Vertagung gebeten. Als dieser Bitte nicht nachgegeben wurde, kündigte er seinem Anwalt die Vollmacht. Damit ist der Prozess vorerst geplatzt, denn ohne Rechtsbeistand kann die Verhandlung vor Gericht nicht stattfinden. Auch bei den Verhandlungstagen im Mai kam es immer wieder zu Unterbrechungen, Zwischenfällen und letztlich einer Vertagung auf den 26. Juni.
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Die Hauptverhandlung im Wiederbetätigungs-Verfahren gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel (53), die am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wieder aufgenommen hätte werden sollen, ist geplatzt. Nachdem Richterin Martina Krainz eine Vertagungs-Bitte von Verteidiger Herbert Orlich, der den Zweitangeklagten Felix B. vertritt, abgelehnt hatte, kündigte dieser nach offensichtlich vorangegangener Absprache mit Orlich seinem Anwalt die Vollmacht. Da in Geschworenenverfahren zwingend ein Rechtsbeistand vorgesehen ist, konnte nicht weiterverhandelt werden.

Ohne Rechtsbeistand kann Prozess nicht stattfinden

 Hintergrund des “anwaltlichen Notwehrrechts”, wie Küssels Rechtsvertreter Michael Dohr diesen Schritt gegenüber Journalisten verteidigte: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte dem Gericht einen brisanten Zwischenbericht vorgelegt, den die Verteidiger ihrer Darstellung zu Folge erst gestern, Montag, zur Kenntnis bekommen hatten. Aus ihrer Sicht war damit keine ausreichende Vorbereitungszeit gegeben.

BVT-Bericht enthält Informationen über entschlüsselte Daten

Besonders interessant ist der 33-seitige Zwischenbericht, da es den Verfassungsschützern mit Experten-Hilfe gelungen ist, die auf einer Computer-Festplatte des Drittangeklagten Wilhelm A. gespeicherten Daten zu entschlüsseln. 2.351 bis dahin geschützte E-Mails konnten damit gelesen werden. Dem Vernehmen nach sollen diese Wilhelm A. und den Zweitangeklagten Felix B. belasten. Auf APA-Anfrage wollten das weder ihre Verteidiger noch Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter explizit bestätigen.Herbert Orlich, der Rechtsbeistand von Felix B., hatte in seinem Vertagungs-Antrag erklärt, man wolle in der heutigen Verhandlung die Angeklagten offenbar mit neuen Ermittlungsergebnissen des BVT “konfrontieren und überraschen”. Für die Verteidigung sei es unumgänglich, den Bericht zu prüfen und mit den Mandanten zu besprechen. “Eine Überrumpelung der Angeklagten und ihrer Verteidiger wäre ein schwerer Verstoß gegen das in der MRK verankerte Fairness-Gebot”, gab Orlich zu bedenken. 

Verhandlung kann erst mit neuem Anwalt fortgesetzt werden

Für Felix B. muss nun ein neuer Anwalt gefunden werden. Sollte das rasch gelingen, dürfte der nächste geplante Verhandlungstermin am 12. Juli nicht gefährdet sein. Gottfried Küssel und den beiden Mitangeklagten wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Sie sollen die Homepage “alpen-donau.info” sowie das Forum “alinfodo.com” betrieben haben, wobei die drei laut Anklage eine “nationalsozialistische Zielsetzung” bzw. den “Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern” verfolgten.

Auch Küssel wusste vir der Verhandlung nicht von dem Bericht

Wie Küssels Rechtsbeistand Michael Dohr im Gespräch mit der APA versicherte, habe er erst gestern, Montag, vom BVT-Bericht erfahren: “Wir wurden nicht informiert.” Dohr verwies außerdem darauf, dass der Bericht erst nach der am 24. Mai erfolgten zeugenschaftlichen Einvernahme der Leiterin des Extremismus-Referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Sybille Geissler, vorgelegt wurde: “Es ist schon interessant, warum nach jahrelangen Ermittlungen der Polizei ein Bericht über ein Verschlüsselungssystem 14 Tage nach Geisslers Befragung kommt.” (APA)

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