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Kündigungsfristen: Gewerkschaft pocht auf Angleichung mit 1. Juli

Der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Rainer Wimmer, ist über den ÖGB-Vorstandsbeschluss erfreut.
Der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Rainer Wimmer, ist über den ÖGB-Vorstandsbeschluss erfreut. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Gewerkschaft pocht auf die - bereits im Parlament beschlossene - Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten ab 1. Juli.

Damit sollen die kürzeren Kündigungsfristen der Arbeiterinnen und Arbeiter an jene der Angestellten angepasst werden. Auch der ÖGB-Vorstand habe gestern einen diesbezüglichen Beschluss gefasst, von Seite der Arbeitgeber gebe es aber Versuche, die Regelung zu boykottieren, empört sich die Produktionsgewerkschaft PRO-GE.

Kurze Kündigungsfristen für Arbeiter sollen wegfallen

Der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Rainer Wimmer, ist über den ÖGB-Vorstandsbeschluss erfreut: "Es wurde erneut unmissverständlich klargestellt, dass nach 100 Jahren diese Ungleichbehandlung ein Ende haben muss. Während das Angestelltengesetz bei Arbeitgeberkündigung eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vorsieht, liegt diese bei ArbeiterInnen im Extremfall bei nur einem Tag. Das ist nicht gerecht", so Wimmer.

Von der Wirtschaft werde derzeit alles versucht, um die geplante Umsetzung der Angleichung der Kündigungsfristen am 1. Juli 2021 zu boykottieren. So werde Einfluss auf Regierungsmitglieder und Nationalratsabgeordnete genommen, um das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zu verzögern. "Besonders perfide ist, dass von Arbeitgeberseite Kollektivvertragsverhandlungen blockiert werden, solange es keine Zugeständnisse bei den Kündigungsbestimmungen gibt." Gemeint ist die Arbeitskräfteüberlassung, wo seit Dezember bei den Verhandlungen nichts weitergeht, weil die Branche als "Saisonbranche" gelten will, da es für diese Ausnahmen von der Fristen-Angleichung gibt.

Beschäftigte würden "in Geiselhaft genommen"

Wimmer kritisiert, dass hier die Beschäftigten "in Geiselhaft genommen" würden, weil einzelne Branchen nicht in der Lage waren, sich auf die lange angekündigte Umstellung vorzubereiten. Man werde nicht akzeptieren, dass einzelne Branchen nun in Eigenwahrnehmung zu Saisonbranchen mutieren, um günstigere Kündigungsfristen herauszuschlagen. Dazu habe der ÖGB-Vorstand festgehalten, dass es für Saisonbranchen klare, einheitliche und objektiv nachprüfbaren Kriterien brauche und diese im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein müssten.

Angleichung wurde bereits 2017 zugestimmt

Der Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten wurde bereits im Herbst 2017 mit breiter Mehrheit im Parlament zugestimmt. Um der Wirtschaft ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, habe man für die Angleichung der Kündigungsfristen einen Zeitraum von drei Jahren eingeräumt und das Inkrafttreten für den 1. Jänner 2021 festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Verwerfungen am Arbeitsmarkt sei die Frist bis 1. Juli 2021 gestreckt worden. Darüber hinaus habe man als zusätzliche Entlastung für die Wirtschaft dem Auslaufen der Auflösungsabgabe von zuletzt 131 Euro per 1. Jänner 2020 beschlossen, was jährliche Einsparungen von rund 70 Millionen für die Unternehmer bringt.

"Die Arbeitnehmerseite hat sich stets fair und konstruktiv verhalten. Dass nun von Wirtschaftsseite ein Foul nach dem anderen begangen wird, untergräbt das Vertrauen. Wir werden jedenfalls nicht klein beigeben, denn die ArbeiterInnen haben es sich verdient, nicht länger als Beschäftigte zweiter Klasse zu gelten", betont der PRO-GE Vorsitzende.

(APA/Red)

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