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Kroatien klagt: Serbien muss bis 2010 antworten

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Serbien eine 14-monatige Frist für die Vorbereitung seiner Antwort auf die im Jahr 1999 eingereichte Völkermordklage Kroatiens während des Krieges der 1990er Jahre gegeben.

 Belgrad soll diese bis zum 22. März 2010 einreichen, meldeten serbische Medien am Freitag unter Berufung auf einen entsprechenden IGH-Beschluss.

Der Internationale Gerichtshof hatte sich im vergangenen November für die Klage Kroatiens zuständig erklärt. Laut der Klage, die sich auf beschlagnahmte Unterlagen der ehemaligen jugoslawischen Streitkräfte stützt, begingen Militär-, Polizei- und Milizeinheiten, die unter direkter Kontrolle der Bundesrepublik Jugoslawien standen, bei Angriffen auf die Krajina, West- und Ostslawonien und Dalmatien “ethnische Säuberungen in Form von Völkermord”. Die Folgen waren nach Angaben Zagrebs 14.000 Tote und 55.000 Verletzte sowie 590 verwüstete Städte und Dörfer.

Die serbischen Behörden hatten im Vorjahr eine Gegenklage angekündigt, die sich auf ethnische Säuberung und Kriegsverbrechen im Verlauf der Militäroperation “Oluja” (Sturm) zur Rückeroberung der Krajina im August 1995 bezieht. Serbien hatte bis zuletzt auch die IGH-Zuständigkeit in der Klage Kroatiens bestritten, da die damalige Bundesrepublik Jugoslawien, deren Nachfolgerin Serbien ist, von 1992 bis 2000 von den Vereinten Nationen suspendiert war.

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