Kritik an geplanter Hinrichtung von Behindertem
Die Hinrichtung des 52-jährigen Afroamerikaners “wäre ein schrecklicher Justizirrtum”, schrieb sein Anwalt Brian Kammer auf der Webseite des Informationszentrums für die Todesstrafe. Hills Verständnis gleiche dem eines Sechstklässlers, so Kammer gegenüber der Onlinezeitung “Huffington Post”. Er habe “schwere Defizite”.
Die “New York Times” sprach in einem Kommentar von “verfassungswidrigen Hinrichtungen”. Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte bereits 2002 geurteilt, dass die Verfassung eine Hinrichtung von Menschen mit geistiger Behinderung verbietet. Georgia erkennt als einziger Bundesstaat die geistige Behinderung eines Angeklagten nur an, wenn sie ohne “berechtigte Zweifel” bewiesen wird.
Der Afroamerikaner hat bereits sein halbes Leben im Gefängnis verbracht. 1986 wurde Hill im Alter von 26 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er seine Freundin erschossen hatte. 1991 landete er dann wegen einer weiteren Tötung in der Todeszelle: Hill hatte einen Mithäftling im Schlaf mit einem Nagelbrett erschlagen.
Eine “unfaire und schwere Last”, kommentierte die “New York Times” die Anforderungen in Georgia. Es sei sehr einfach für Experten, das System zu manipulieren. Laut der Organisation “Death Penalty Information Center” ist es in keinem anderen US-Staat so schwierig, eine geistige Behinderung zu beweisen.
Hills Anwalt hat mittlerweile einen letzten Versuch unternommen, das Todesurteil abzuwenden und beim Staat ein Gnadengesuch eingereicht. Die Chancen dafür sind laut Medienberichten aber sehr gering. Im vergangenen Jahrzehnt hat das Komitee die Strafe nur in vier von 27 Fällen herabgesetzt.
Georgia ist einer von 33 US-Bundesstaaten, die noch die Todesstrafe verhängen. Derzeit sitzen dort 100 Verurteilte in der Todeszelle. Bislang wurden insgesamt 52 Menschen exekutiert, vier davon im vergangenen Jahr.