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Krankschreibung per Telefon nur für Corona-Kranke

Die telefonische Krankmeldung soll nur für Corona-Kranke gelten, teilte das Gesundheitsministerium am Sonntag mit.
Die telefonische Krankmeldung soll nur für Corona-Kranke gelten, teilte das Gesundheitsministerium am Sonntag mit. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Die telefonische Krankschreibung, welche die Regierung erneut eingeführt hat, gilt nur für Corona-Kranke und nicht für andere Krankheiten.
Corona-Verordnung zu Ende der Quarantäne erlassen

Das Gesundheitsministerium bestätigte am Sonntag gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des ORF-Radio. Die Ärztekammer forderte unterdessen die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankschreiben zu können.

Telefonische Krankschreibung nur für an Corona Erkrankte

In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen - außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Quarantäne-Ende: Corona-Kranke brauchen Krankschreibung

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab dem morgigen Montag aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Corona hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Coronatest einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden und zum Arzt gehen oder eben zum Telefon greifen, um einen Krankenstand antreten zu können.

Krankschreibung für symptomlose Corona-Infizierte gefordert

Die Ärztekammer hätte unterdessen gerne die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankzuschreiben. "Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken", meinte Ärzte-Präsident Johannes Steinhart im "Kurier" (Sonntag-Ausgabe). Steinhart denkt dabei etwa an vulnerable Gruppen: "Risikopatienten gehören nicht schnell wieder in die Arbeit, sondern möglichst schnell behandelt. Zudem wollen wir nicht, dass sich Asymptomatische durch diese Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren."

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass eine Krankschreibung eben dann erfolge, wenn man nicht arbeitsfähig sei.

(APA/Red)

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