AA

Krankfeiern kann Kündigung und Klage nach sich ziehen

Vorgetäuschte Krankenstände können arbeits- und strafrechtliche Folgen haben. (SYMBOLBILD)
Vorgetäuschte Krankenstände können arbeits- und strafrechtliche Folgen haben. (SYMBOLBILD) ©CANVA
Vorgetäuschte Krankenstände können arbeits- und strafrechtliche Folgen haben.

Ein Fall aus Oberösterreich rückt die arbeitsrechtlichen Konsequenzen vorgetäuschter Krankenstände erneut in den Fokus. Fünf rumänische Reinigungskräfte meldeten sich zeitgleich krank, nachdem ihnen eine Kündigung oder Übernahme durch eine Fremdfirma angekündigt worden war. Die Atteste wurden vom selben Arzt und aufgrund ähnlicher Symptome ausgestellt.

Der Arbeitgeber reagierte mit fristlosen Entlassungen und einer Anzeige wegen schweren Betrugs. Obwohl das Strafgericht die Männer mangels Beweisen freisprach, fordern diese nun vor dem Arbeitsgericht Schadenersatz in Form von Kündigungsentschädigungen. Das Verfahren ist noch anhängig.

Klare Rechtslage – schwierige Beweislage

"Wer einen Krankenstand vortäuscht, um sich vor der Arbeit zu drücken, setzt im Regelfall einen Grund für eine fristlose Entlassung", erklärt Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht. Der Krankenstand sei ein geschützter Zeitraum zur Genesung und dürfe nicht missbraucht werden.

In der Praxis seien Arbeitgeber jedoch häufig mit einer schwierigen Beweislage konfrontiert. Eine ärztliche Krankschreibung gelte als fachliches Gutachten und somit als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Nur eindeutige Gegenbeweise wie Fotos, Social-Media-Beiträge oder Zeugenaussagen könnten dies erschüttern, betont Rainer Kraft, ebenfalls Geschäftsführer des Vorlagenportals.

Arbeitgeber dürfen Diagnose nicht einsehen

Ein weiteres Problem: Unternehmen haben keinen Anspruch darauf, die medizinische Diagnose ihrer Mitarbeiter zu erfahren. Damit bleibt oft unklar, ob der Krankenstand gerechtfertigt ist – selbst wenn Zweifel bestehen. Die Folge: Entlassungen auf Verdacht können juristisch riskant sein.

Rückforderung von Entgelt und Schadenersatz

Kommt ein Täuschungsversuch dennoch ans Licht, können Arbeitgeber das bezahlte Entgelt für den Krankenstand zurückfordern. Zusätzlich drohen Schadenersatzforderungen – etwa bei Produktionsausfällen – und in gravierenden Fällen auch strafrechtliche Verfahren wegen Betrugs (§ 146 StGB).

Im aktuellen Fall in Oberösterreich endete das Strafverfahren zwar mit Freisprüchen, jedoch könnte der parallele Arbeitsrechtsprozess noch eine Entschädigungspflicht für das Unternehmen bedeuten.

Prävention statt Generalverdacht

Experten raten Unternehmen, Verdachtsfälle nicht nur juristisch, sondern auch durch präventive Maßnahmen zu begegnen. "Eine offene Gesprächskultur, Gesundheitsförderung und faire Arbeitsbedingungen können Krankstände senken", sagt Kronberger. Missbrauch müsse zwar sanktioniert werden, doch jeder Fall sei differenziert zu prüfen.

(VOL.AT)

  • VIENNA.AT
  • Wirtschaft
  • Krankfeiern kann Kündigung und Klage nach sich ziehen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen