Der Mann stand als am Dienstag im Straflandesgericht und wurde zum zweiten Mal wegen Mordes, versuchten schweren Raubs und Brandstiftung verurteilt. Im Unterschied zum ersten Rechtsgang erhielt er diesmal nicht lebenslang, sondern eine 20-jährige Freiheitsstrafe. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Schuldspruch aus formalen Gründen aufgehoben
Die Prozesswiederholung war nötig geworden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) den erstinstanzlichen Schuldspruch vom November 2011 aus formalen Gründen teilweise aufgehoben hatte. Am Ende der Neudurchführung kam das Schwurgericht nach Abwägung der Milderungs- und Erschwerungsgründe zum Schluss, “dass es nicht notwendig ist, dass hier mit der Höchststrafe bestraft werden muss”, wie die vorsitzende Richterin Susanne Lehr in der Urteilsbegründung erklärte.
Der Beschuldigte akzeptierte das Urteil sofort, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Es ist somit nicht rechtskräftig.