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Kostspieliger AMIS-Prozess sorgt justizintern für heftige Debatten

www.acv.at
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Der Verhandlungsbeginn im Austria Center Vienna wurde nun endgültig fixiert. Der Prozess wird teuer, denn alleine die Saalmiete kostet an die 120.000 Euro.

Nun steht endgültig fest, dass der AMIS-Prozess ab 10. Dezember aus Platzgründen im Austria Center Vienna über die Bühne gehen wird. Grund: In Wien steht kein Gerichtssaal zur Verfügung, der die 80 Opfer-Anwälte und 110 Privatbeteiligte aufnehmen kann, die sich bisher offiziell dem Verfahren angeschlossen haben. Justizintern sorgt die am Mittwoch getroffene Entscheidung für heftige Diskussionen, weil die Kosten das Budget der Justizverwaltung zu sprengen drohen.

Dem Vernehmen nach soll allein die Saalmiete für zwei Verhandlungswochen im Dezember und eine weitere Anfang Jänner an die 120.000 Euro ausmachen, wobei sich die Kosten noch erhöhen dürften, da die Versorgung mit der nötigen technischen Infrastruktur – etwa Anschlussmöglichkeiten für die Laptops der Verteidiger und Privatbeteiligtenvertreter – separat verrechnet wird. Sollte der Schöffensenat mit den bisher ins Auge gefassten zehn bis 15 Verhandlungstagen nicht das Auslangen finden, wären vermutlich mehr als 200.000 Euro zu berappen.

Die AMIS-Gründer Dietmar Böhmer (36) und Harald Loidl (47) sitzen seit fast zwei Jahren in U-Haft, womit aus rechtsstaatlichen Gründen ein baldiger Prozessbeginn zwingend erforderlich ist. Die beiden sollen zwischen März 1999 und Sommer 2005 über 15.000 Kunden ihres verschachtelten Wertpapierdienstleistungsunternehmens hinters Licht geführt und im Vertrieb von AMIS-Produkten tätige Mitarbeiter zu Täuschungshandlungen bestimmt haben. Inkriminierter Schaden: 62,171 Mio. Euro. Mitangeklagt sind der ehemalige AMIS-Vorstand Thomas Mitter und die früheren Fondsmanager Wolfgang Gänsdorfer und Alban Kuen.

In Folge der neu geschaffenen Opferrechte sieht die Strafprozessordnung vor, dass den Geschädigten eine entsprechende Möglichkeit an der Verfahrensteilnahme geboten werden muss. Da selbst der Große Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht maximal 150 bis 200 Personen Platz bietet, musste bei der Suche nach einem geeigneten Verhandlungsort eine „externe Lösung“ gefunden werden.

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