AA

Koran-Sager: "Kritik an Religionen muss erlaubt sein"

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz verteidigt die Aussagen Hofers.
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz verteidigt die Aussagen Hofers. ©APA/HANS KLAUS TECHT
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz verteidigt seinen Parteiobmann Norbert Hofer nach dem "Koran-Sager": "In einem aufgeklärten humanistischen Land wie Österreich muss es erlaubt sein, Religionen zu kritisieren und ihre Lehren zu hinterfragen", sagte Schnedlitz am Freitag.
"Koran gefährlicher als Corona": Anzeige
Hofer sieht sich nach Drohungen bestätigt
FPÖ wetterete gegen Corona-Maßnahmen

Manchen Vertretern des Islam warf er Gewaltbereitschaft und mangelnde Reflexionsfähigkeit vor.

Appell an Türkische Kulturgemeinde

Ausdrücklich forderte er die Türkische Kulturgemeinde auf, die Kritik ernst zu nehmen und sich für ein friedliches Zusammenleben von Menschen aller Konfessionen in Österreich einzusetzen. Schnedlitz verwies auf gewaltbereite Anhänger des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, die nach dem gescheiterten Militärputsch 2016 für Ausschreitungen gegen in Wien lebende Kurden verantwortlich gewesen seien.

IKG bezeichnet "Koran-Sager" als "gefährliches Zündeln

Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hingegen bezeichnete die Aussage von Hofer, wonach der Koran gefährlicher sei als das Coronavirus, als "gefährliches Zündeln, für das es in Österreich keinen Platz geben darf". Das sagte deren Präsident Oskar Deutsch und fügte hinzu: "Die jüdische Gemeinde erklärt sich mit allen Christen, Muslimen, Agnostikern, Atheisten und Andersgläubigen solidarisch, die nicht zulassen, dass Hetze unser Land spaltet."

Eine offene und ehrliche Auseinandersetzung über den politischen Islam, also auch den Missbrauch des Korans durch Extremisten, müsse mit und nicht gegen Muslime geführt werden, so Deutsch. Zudem sei die Verharmlosung des Virus "eine Verhöhnung der Erkrankten und Verstorbenen".

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Koran-Sager: "Kritik an Religionen muss erlaubt sein"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen