Konsumentenschützer kritisieren Amazon wegen "Prime"-Angebot

Demnach weist Amazon zwar auf die Beschränkungen für Österreich hin, allerdings nur im Kleingedruckten. “Wenn ein Anbieter in der Werbung wesentliche Einschränkungen nicht unmittelbar nennt, dann ist das intransparent und könnte gegen das Gesetz zu unlauterem Wettbewerb verstoßen”, konstatiert Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer (AK) Wien gegenüber dem “Kurier”.
Kritik von Konsumentenschützern
Auch Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum attackiert den Internetanbieter: “Etwas so zu bewerben, und dann zwei Drittel des Angebots zu streichen, ist nicht in Ordnung. Das passt rechtlich sicher nicht.” Nach Ansicht der Konsumentenschützer hätten Kunden deshalb auch nach Ablauf des obligatorischen Probemonats die Chance, ihren Vertrag zu kündigen – mit einer Irrtumsanfechtung.
(APA)