Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung

Am Sonntag, den 14. März 2010 wurde der Bürgermeister und die neue Gemeindevertretung gewählt.
Die konstituierende Sitzung ist der Auftakt für die neue 5-jährige Funktionsperiode der Gemeindevertretung. Traditionell ist dies ein besonderes Ereignis für die gewählten Mandatare sowie für die gesamte Bevölkerung.
Tagesordnung
1. Gelöbnis der Gemeindevertreter (§37 Abs 1 GG)
2. Bestellung eines Schriftführers (§47 Abs 2 GG)
3. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§55 GG)
4. Wahl des Gemeindevorstandes (§§ 55 und 62 Abs 1 GG)
5. Wahl des Vizebürgermeisters (§62 Abs 1 GG)
6. Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten öffentlichen Sitzung
(§47 Abs 1 lit e und Abs 5 GG)
7. Allfälliges (§41 Abs 4 GG)
Die Ortsbevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich einladen.
Der Gemeindewahlleiter
Bgm. Mag. (FH) Peter Neier