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Kompromissvorschlag für EU-Agrarreform

Die griechische EU-Ratspräsidentschaft hat den 15 EU-Agrarministern einen Kompromissvorschlag für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) präsentiert.

Beim „Knackpunkt“ der Reform, der Entkoppelung von Agrarförderungen von der Produktion, sind jedoch nur marginale Änderungen vorgesehen, geht aus dem Papier hervor. Der neue Entwurf wurde dahingehend geändert, dass nur die Zusatzprämie für Schafe und Ziegen in benachteiligten Gebieten und Bergregionen auch weiterhin an die Produktion gekoppelt bleibt und nicht in die geplante einheitliche Betriebsprämie integriert werden soll. Alle anderen Tierprämien sollen wie geplant entkoppelt werden. Nicht entkoppelt werden sollen zudem Direktbeihilfen in Gebieten in äußerster Randlage der EU sowie die Trocknungsbeihilfe.

Die Modulation, also die Umschichtung von Förderungen von Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung, könnte früher, also bereits 2004 oder 2005, begonnen werden. Dies erfordere jedoch eine Änderung der finanziellen Vorausschau, der die Mitgliedsstaaten erst zustimmen müssten.

Die Mitgliedsstaaten sollen zudem aus dem Kapitel der Cross Compliance, also den an bestimmte Förderungen geknüpfte Umweltauflagen, 25 Prozent des Betrages, der durch die Einhaltung bestimmter Grundanforderungen entsteht, einbehalten können. Zudem wurde die Liste der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen gekürzt.

Bei der Milchmarktordnung schlägt die Präsidentschaft vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung über eine zusätzliche Anhebung der Quoten in den Jahren 2007 und 2008 treffen zu wollen. Die Kommission werde einen Bericht über die Marktlage vorlegen, sobald die Reform vollständig durchgeführt worden sei. Auf dieser Grundlage werde dann eine Entscheidung gefällt.

Das geplante Betriebsberatungssystem soll bis einschließlich 2006 fakultativ sein. Ab 2007 müssen die Mitgliedsstaaten Systeme konzipiert haben und den Landwirten anbieten, so der Vorschlag. 2010 erstattet die Kommission über die Funktionsweise des Systems Bericht, auf dessen Grundlage dann beschlossen werden soll, ob die Teilnahme obligatorisch wird.

Im Kapitel der Flächenstilllegung ist nun die Möglichkeit einer rotierenden Flächenstilllegung sowie der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen enthalten. Biobetriebe sollen von der Stilllegungspflicht auch weiterhin befreit werden.

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