In dem Verfahren war es um die Vermutung gegangen, Haider habe die beiden Russen zur Überweisung von insgesamt 1,9 Mio. Euro auf ein auf sein Betreiben eingerichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria veranlasst, um damit die Formel 1-Karriere des Kärntner Rennfahrers im Minardi-Team sponsern zu können. Im Gegenzug habe Haider – so der Vorwurf der WKStA – mit Interventionen beim damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, bei der Ende 2006 verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (V) und Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) einen einstimmigen Ministerrat-Beschluss erwirkt, der die zwei Russen wegen besonderer Verdienste um die Republik zu österreichischen Staatsbürgern machte.
Intervention im Koloini-Prozess nicht nachweisbar
Für die Richterin handelte es sich dabei jedoch um einen “gewöhnlicher Verfahrensverlauf”. Die Staatsbürgerschafts-Verleihung sei “inhaltlich richtig” gewesen. Es habe weder eine “Beschleunigung” noch eine “bevorzugte Behandlung” der Russen gegeben. Wie Öner ausdrücklich betonte, sei auch im Gesamtverhalten Jörg Haiders “kein Anhaltspunkt einer pflichtwidrigen Intervention” nachweisbar.
Die Vermutung der Anklagebehörde, die vermögenden Kraftwerks-Betreiber hätten sich die Urkunden erkauft, habe sich nicht beweisen lassen. Es gebe “keinen konkreten Konnex zwischen den Zahlungen und der Verleihung der Staatsbürgerschaft”, bemerkte Öner. Für sie war die Verantwortung der Russen, sie hätten nach dem Motto “Tu Gutes für Kärnten” mit den 1,9 Mio. Euro Friesachers Formel 1-Träume fördern wollen, da sie mehrere Geschäftsprojekte in Kärnten am Laufen hatten- darunter vor allem das Blumenhotel in St. Veit an der Glan -, “glaubhaft” und “ein nachvollziehbarer Grund”.
Dasselbe galt nach Ansicht des Gerichts für den langjährigen Anwalt der Russen, der in die Modalitäten des Geld-Transfers eingebunden war und die Konto-Verbindung bekannt gegeben hatte. Auch bei ihm war laut Öner “weder die subjektive noch die objektive Tatseite erfüllt”.
Freispruch im Zweifel
Einen Freispruch im Zweifel gab es schließlich auch für Franz Koloini, der bei Auflösung des Hypo-Kontos einen wechselkursbedingten Überhang von 197.000 Euro auf zwei Sparbücher transferiert, dann behoben und das Geld Haider teilweise in bar übergeben hatte. Während die WKStA darin eine Geldwäsche erblickte, war nach Dafürhalten des Gerichts für Koloini “nicht ersichtlich, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt.” Mangels einer sogenannten Vortat könne aber keine Geldwäsche vorliegen.
Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber gab vorerst keine Erklärung ab. (APA)