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Haiders früherer Protokollchef Koloini freigesprochen

Franz Koloini wurde freigesprochen.
Franz Koloini wurde freigesprochen. ©APA
Am Freitagnachmittag wurde Franz Koloini, Haiders langjähriger Protokollchef, am Wiener Straflandesgericht freigesprochen. Für das Gericht war der Tatbestand der Geldwäsche nicht erfüllt.
Franz Koloini vor Gericht
Prozess gegen Haiders Ex-Protokollchef Koloini

Der ehemalige Protokollchef des vor drei Jahren verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, Franz Koloini, wurde  am 14. Oktober nach dreitägiger Verhandlung im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Freisprüche gab es auch für die beiden russischen Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. sowie einen Wiener Anwalt, der die zwei seit längerem zivilrechtlich vertritt. Die Anklagebehörde hatte ihnen Bestechung angekreidet.

Für Richterin Gerda Krausam erbrachte die Verhandlung “keine Beweise”, dass die Russen im Zusammenhang mit ihren Staatsbürgerschafts-Anträgen Landeshauptmann Haider einen finanziellen Vorteil für die parteiliche Behandlung eines Amtsgeschäfts gewährt hätten. Die Freisprüche von Franz Koloini und den anderen Geschäftsmännern sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Die millionenschweren Kraftwerke-Betreiber Alexey B. und Artem B. aus Russland hatten im Juli 2005 und Ende Jänner 2007 eine Million US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein im Auftrag von Jörg Haider errichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria überweisen lassen, über das der damalige Kärntner Landeshauptmann das Sponsoring für das Formel 1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher abwickelte. Mitte Jänner 2007 bekamen die russischen Geschäftsmänner nach Interventionen Haiders beim damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Gericht zu Koloini-Prozess: Keine Bestechung

Für das Gericht kam der Tatbestand der Bestechung Haiders schon allein deshalb nicht in Frage, weil die Staatsbürgerschaft von der Bundesregierung verliehen wird. Selbst wenn Haider mit seinen Fürsprachen für die Russen parteilich gehandelt hätte, läge auf seiner Seite kein Amtsgeschäft vor, da seine Interventionen auf die Entscheidung der Bundesregierung, die sich in einem einstimmigen Ministerratsbeschluss für die Staatsbürgerschafts-Verleihung an die Russen wegen besonderer Verdienste um die Republik ausgesprochen hatte, “keinen Einfluss hatten”, wie Krausam ausführte. Die Russen hatten zwei Mio. Euro ins Blumenhotel Sant Veit an der Glan investiert und sich damit zumindest in Kärnten in Insider-Kreisen einen Namen gemacht.

Krausam ging davon aus, dass die geflossenen Millionen tatsächlich Sponsorengelder und nicht nachweislich mit dem Thema Staatsbürgerschaft verknüpft waren. Aus dem abgeführten Beweisverfahren sei “nicht ableitbar, dass es entsprechende Absprachen gegeben hat. Das sind Vermutungen, auf die das Gericht keine Feststellungen aufbauen kann.” Bei den Russen fehle es jedenfalls an der subjektiven, auf eine Bestechung gerichteten Tatseite.

Auch Anwalt der Russen im Koloini-Prozess freigesprochen

Zum selben Ergebnis kam die Richterin beim Anwalt der beiden, der in die Sache involviert war und die Geldbeträge zur Auszahlung angewiesen hatte. Dass die 900.000 Euro erst auf dem Hypo-Konto landeten, nachdem die Russen nach über einjähriger Wartezeit endlich ihre österreichischen Pässe in Händen hielten, wertete Krausam nicht als geschicktes “Hinauszögern” des Anwalts. Bei den 900.000 Euro habe es sich um die “Erfüllung eines schon viel früher abgeschlossenen Sponsorvertrags” gehandelt: “Es gibt keine Beweise, dass die 900.000 für eine Intervention des Doktor Haider bezahlt wurden.” Auch bei Franz Koloini mangelte es nach Ansicht Krausams an der subjektiven Tatseite.

Franz Koloini wurde subjektiv nichts nachgewiesen

Um diesen im Sinn der Geldwäsche schuldig zu erkennen, wäre es nötig gewesen, Koloini nachzuweisen, dass er wusste, dass die Gelder, die sich auf dem von ihm Anfang Februar 2007 zur Auflösung gebrachten Hypo-Konto angesammelt hatten, aus rechtswidrigen, allenfalls strafbaren Handlungen des Kärntner Landeshauptmanns herrührten. Das Wissen um einen “Kausalzusammenhang zwischen den Staatsbürgerschaften und dem Geldfluss” sei Koloini “subjektiv nicht nachweisbar”. Im Zweifel sei davon auszugehen, dass dieser keine Kenntnis von den Interventionen Haiders zugunsten der Russen hatte, meinte Krausam.

Strafrechtliche Folgen im koloini-Prozess könnte es allerdings noch für jene Banker der Hypo Alpe Adria geben, die sich von Haider zum “Vorfinanzieren” von Friesachers Formel 1-Karriere überreden hatten lassen: Obwohl es keinerlei Sicherheiten gab und ein auf Friesacher errichtetes Konto von diesem nicht einmal unterschrieben worden war und darüber hinaus keinen positiven Kontostand aufwies, überwies die Bank dem Rennstall Minardi, für den Friesacher im März 2005 sein erstes von insgesamt elf Rennen bestritt, zwei Mio. US-Dollar. Diesbezüglich sind bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Untersuchungen in Richtung Untreue anhängig.

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