Selbst bei einer möglichen Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen ab 14. April geht Sportminister Werner Kogler (Grüne) nicht davon aus, dass dies für den Betrieb an Sportstätten gelten wird. "Es darf aus heutiger Sicht als unwahrscheinlich angesehen werden, dass Trainings- und Wettkampfbetrieb, der überwiegend an Sportstätten gebunden ist, in dieser ersten Phase Berücksichtigung findet", sagte er.
Betretungsverbot für Sportstätten aufgehoben
Allerdings hob Kogler am Freitag das Betretungsverbot für Sportstätten auf. Ab sofort dürfen diese wieder für notwendige Arbeiten betreten werden. "Nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums gebe ich bekannt, dass Sportstätten zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden dürfen. Sie sind unter den Ausnahmen subsumiert, die das Maßnahmengesetz vorsieht. Dabei ist zu beachten, dass von den Ausführenden dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist."
(APA/red)