Klimaaktivisten blockierten Straßen in Innsbruck mit "Sitzstreiks"

Betroffen war der Stadtteil Hötting, wo es auch zu Verkehrsbehinderungen kam, hieß es von der Polizei zur APA. Mehrere Klimaaktivisten, auch mit Unterstützung der "Scientists for Future", unternahmen "Sitzstreiks" in der Riedgasse, Karl-Innerebner-Straße, am Speckweg und an der Höttinger Auffahrt. Einige Menschen klebten sich auch auf der Fahrbahn an.
Klimaaktivisten in Innsbruck forderten Tempo 100
Die Demonstrierenden forderten Tempo 100 auf Österreichs Autobahnen und einen Bohrstopp nach Öl und Gas. Gegen 9.30 Uhr waren alle Straßen wieder frei befahrbar, die Aktivisten verließen sie laut Polizei freiwillig. Bereits am Montag war die "Letzte Generation" aktiv und hatte die Haller Straße in Innsbruck blockiert. Es wurde angekündigt, dass während der gesamten Woche Aktionen stattfinden werden.
Gegen 9.30 Uhr waren alle Straßen wieder frei befahrbar, die Aktivistinnen und Aktivisten verließen sie laut Polizei freiwillig. Die Versammlungen waren einmal mehr nicht, wie gesetzlich eigentlich vorgesehen, angemeldet, betonte die Polizei. 20 Personen wurden angezeigt. Die Demonstrierenden seien bemüht gewesen, Einsatzfahrzeuge, Krankentransporte und öffentliche Verkehrsmitteln passieren zu lassen. Sie forderten zum wiederholten Mal mehr Tempo 100 auf Österreichs Autobahnen und einen Bohrstopp nach Öl und Gas.
"Letzte Generation" war am Montag aktiv
Bereits am Montag war die "Letzte Generation" aktiv gewesen und hatte die Haller Straße in Innsbruck blockiert. Es wurde angekündigt, dass während der gesamten Woche Aktionen stattfinden werden.
Nachdem der Unmut über die Aktionen offenbar wie immer groß war und vereinzelt medial Kritik am Agieren der Exekutive laut wurde, erklärte die Tiroler Polizei am Nachmittag schließlich ihr Vorgehen via Aussendung. Eine rechtliche Möglichkeit für eine Auflösung der Versammlung sei nicht gegeben gewesen, wurde betont. Eine solche Auflösung bzw. eine mögliche zwangsweise Durchführung ebendieser könne nur "nach strengster Abwägung der beeinträchtigten Rechtsgüter mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit stattfinden, und nur dann, wenn es zu massiven Behinderungen oder Störungen kommt", hieß es. Lokale Behinderungen und Wartezeiten wegen Staus für Dritte seien "keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Behörde, einer Versammlung aufzulösen." Dass eine Versammlung spontan und nicht wie gesetzlich vorgesehen 48 Stunden vorher gemeldet wird, sei dabei irrelevant.
Auch nicht angemeldete Versammlungen müssten - nach der einschlägigen Judikatur - stattfinden dürfen. Gleichzeitig verwies die Polizei aber auf die erfolgten Anzeigen.
(APA/Red)