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Kleine Parteien profitieren: Neues Wahlrecht bei der Wien-Wahl 2020

Bei der Wien-Wahl 2020 gilt ein neues Wahlrecht.
Bei der Wien-Wahl 2020 gilt ein neues Wahlrecht. ©APA/Neubauer
Bei der Wien-Wahl 2020 gilt zum ersten Mal das neue Wahlrecht. Bisher wurden Parteien mit vielen Stimmen bei den Mandaten bevorzugt, nun soll diese Verzerrung vermindert werden.

Bis 14. August müssen die Parteien nicht nur die Unterschriften für den Antritt bei der Wien-Wahl gesammelt, sondern auch die Kreiswahlvorschläge erstellt haben, drei Tage später die Stadtwahlvorschläge. Diese "Listen" legen fest, welche Vertreter einer Partei - bei entsprechendem Ergebnis - in den Landtag/Gemeinderat einziehen. Erstellt wurden die Listen heuer im Blick auf das neue Wahlrecht.

Die 2015 bald nach dem vorigen Urnengang beschlossene Wahlrechtsreform brachte eine neue Formel für die Mandatsverteilung. Sie ist weniger mehrheitsfreundlich. Hätte sie schon 2015 gegolten, hätten die beiden größten Parteien SPÖ (2015: 44) und FPÖ (34) je zwei Mandate weniger - und dafür die ÖVP (7) zwei, Grüne (10) und NEOS (6) je ein Mandat mehr. Die rot-grüne Stadtregierung hätte in Summe eine um ein Mandat - nämlich 53 statt 54 - dünnere Mehrheit.

Berechnung der Mandate wird geändert

Kernstück des neuen Wahlrechts war die Änderung der Berechnungsformel, nach der - ausgehend vom jeweiligen Wahlergebnis einer Fraktion - die Anzahl ihrer Mandate ermittelt wird. Darüber wurde jahrelang verhandelt, Zankapfel war jener "Verzerrer", der stimmenstarke Parteien überproportional bei der Mandatszuteilung begünstigte. Nach der Wahl 2015 einigten sich SPÖ und Grüne dann auf eine Halbierung dieses Faktors.

Will eine Partei flächendeckend antreten, muss sie mindestens 18 Wahlvorschläge - und wenn sie will auch einen weiteren auf Stadtebene - einreichen. Denn die Mandate für den Wiener Landtag (der zugleich Gemeinderat ist) werden auf zwei Ebenen verteilt: In den 18 Wahlkreisen und auf Stadtebene.

Den Wahlkreisen stehen je nach Größe unterschiedlich viele Mandate zu: Hietzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Hernals und Währing stellen maximal vier Gemeinderäte, Döbling und Brigittenau je vier, der Wahlkreis Innen-West (Neubau, Josefstadt, Alsergrund), Leopoldstadt, Landstraße, Meidling, Penzing und Ottakring je fünf, Simmering und Liesing sechs, der Wahlkreis "Zentrum" (Innere Stadt, Wieden, Margareten, Mariahilf) sieben - und die großen Flächenbezirke Favoriten und Floridsdorf 10 sowie Simmering 11.

100 Mandate zu vergeben

Das ergibt schon die 100 Mandate, die am 11. Oktober zu vergeben sind. Allerdings werden nie alle Mandate in den Wahlkreisen ausgeschöpft, es bleiben Restmandate übrig. 2015 waren das 30. Diese werden dann auf Landesebene verteilt - und innerhalb der Parteien nach ihrem Stadtwahlvorschlag. An der Mandatsverteilung auf Stadtebene können nur jene Parteien teilnehmen, die entweder in einem Wahlkreis direkt ein Mandat geholt haben - oder Wien-weit fünf Prozent der Stimmen holten.

Wähler können Vorzugsstimmen geben

Ein wenig Mitsprache, welche Personen die Mandate bekommen, haben auch die Wähler. Sie können Vorzugsstimmen vergeben. Aber die Hürde, die Kandidaten für ein Vorzugsmandat nehmen müssen, sind hoch: Im Wahlkreis müssen sie so viele Vorzugsstimmen bekommen wie ein Mandat kostet - und auf Stadtebene sogar das 1,25fache der für ein Mandat nötigen Stimmen.

Dass es 2015 dennoch zwei ÖVP-Kandidatinnen schafften, sich von eigentlich aussichtslosen Listenplätze aus ein Mandat zu holen - Seniorenvertreterin Ingrid Korosec und die umstrittene christliche Kandidatin Gudrun Kugler - lag daran, dass die ÖVP damals parteiintern die Hürde weit niedriger ansetzte: Den ÖVP-Kandidatinnen reichte ein Zehntel der gesetzlich festgelegten Stimmen.

(APA/Red)

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