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Klage wegen mangelhafter Beschreibung von Corona-Produkten

Wegen mangelhafter Produktbeschreibungen kommt es zur Klage.
Wegen mangelhafter Produktbeschreibungen kommt es zur Klage. ©APA (Sujet)
Weil das Unternehmen KitzVenture GmbH Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken online nur mangelhaft beschrieben hat, klagt nun der VKI.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen das in Kitzbühel ansässige Unternehmen KitzVenture GmbH eingebracht. Das Unternehmen biete auf der Webseite mundschutzmasken24.com Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken an, habe die Produkte allerdings nur mangelhaft beschrieben, teilte der VKI am Dienstag mit.

VKI klagt KitzVenture wegen Mundschutzmasken

KitzVenture biete die Produkte mit dem Versprechen an: "Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern". Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: "... zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren". Abgebildet sind dabei aber herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken), die nach Experteneinschätzung den Träger nicht vor einer Übertragung des Coronavirus schützen. Darauf wird nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Zudem werde auch ein "Desinfektionswasser" angeboten, das als "eignet sich hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren" angepriesen wurde. Dabei werde aber weder die Wirkung gegen Viren klargestellt, noch auf die Inhaltsstoffe des Produkts eingegangen. Im Kontext des Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Um gegen das Coronavirus zu wirken, müsse ein Desinfektionsmittel zumindest als "begrenzt viruzid" klassifiziert sein.

Keine Angabe von Inhaltsstoffen bei Desinfektionsmitteln

Bei dem ebenfalls angebotenen "Desinfektionsmittel für die Hände" seien keine Informationen über die Inhaltsstoffe zu finden. Vielmehr behalte sich KitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

Der VKI war bereits in der Vergangenheit gegen KitzVenture vorgegangen. Im Jahr 2017 wurde das Unternehmen rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Den Anlegern waren damals 9,75 Prozent Fixzinsen versprochen worden. Auch ein strafrechtliches Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs gegen KitzVenture war bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck anhängig. Der Prozesstermin war zuletzt auf die zweite Aprilhälfte verschoben worden.

(APA/Red)

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