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Klage wegen irreführender Werbung

Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) hat den Verein für Konsumentenschutz (VKI) beauftragt, Klagen wegen irreführender Werbung der Mobilfunkanbieter einzubringen.

„Viele Konsumenten sind empört, weil die ’Mogelpackungen’ nicht erkennbar sind. Erst im Kleingedruckten finden sich Hinweise, dass es Ausnahmen und Einschränkungen zu den auf den ersten Blick günstigen Tarifen gibt. Einschränkungen, die in der Werbung tunlichst verschwiegen werden und die Verbraucher in die Irre führen“, so der Minister im ORF-konkret-Interview.

Vier Praxisbeispiele:

Beispiel 1: „Die große Plaudertasche“ des Anbieters One. Bei der Werbung „Null Cent in alle Netze“ wird verschwiegen, dass es Verbindungen gibt – wie etwa zum Netz von “3“, die kostenpflichtig sind. Von „Null Cent in alle Netze“ also keine Rede.

Beispiel 2: Der Tarif „GÜNTA“ von tele.ring/T-Mobile. “3 Cent in alle Netze – keine Grundgebühr“, lockt die Werbebotschaft die Kunden. Nur im Kleinstdruck ist zu lesen, dass ein Mindestgesprächsumsatz von 15 Euro im Monat getätigt werden muss – und das entspricht 500 Gesprächsminuten im Monat. Wer nur 200 Minuten spricht, zahlt ebenso 15 Euro, also 7,5 Cent pro Minute – von 3 Cent keine Rede mehr.

Beispiel 3: Der Tarif „WILLI“ von tele.ring/T-Mobile betrifft das Internet und suggeriert nach Ansicht der Konsumentenschützer, dass um 20 Euro/Monat unbegrenztes Download-Volumen zur Verfügung stünde. Tatsächlich ist das Volumen mit 3 GB pro Abrechnungsperiode begrenzt, wer mehr surft, zahlt mehr. Von „unbegrenzt“ also keine Rede.

Beispiel 4: Der Tarif “3NoLimits“ von “3/Hutchinson“ wirbt mit „unbegrenzt telefonieren und unbegrenzt mobil fernsehen um 24 Euro pro Monat“. Dieser Tarif ist in Wahrheit auf 1.000 Minuten beschränkt.

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