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Kirchen: Weitere Erleichterung beim Chorgesang

Voraussetzung für die Erleichterungen ist die "3-G-Regel".
Voraussetzung für die Erleichterungen ist die "3-G-Regel". ©pixabay.com (Sujet)
Ab sofort gelten beim Chorgesang in Kirchen weitere Erleichterungen. Abstand und Maske fallen - die "3-G-Regel" ist dafür jedoch Voraussetzung.

Eine ab sofort geltende neue Rahmenordnung der katholischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang. Bei "festen Teams" wie Kirchenchören muss angesichts der zurückgehenden Corona-Zahlen kein Mindestabstand mehr eingehalten werden, und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt, meldete die Kathpress am Freitag.

"3-G-Regel" als Voraussetzung

Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.

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(APA/REd)

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