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"kino.to": Downloaden auf eigene Gefahr

(VN) "kino.to" ist nicht mehr aufrufbar. Betreiber wurden festgenommen. Sind die Nutzer nun auch Kriminelle?
Kino.to wurde vom Netz genommen

Wer derzeit versucht die Webseite „kino.to“ im Internet aufzurufen, findet den folgenden Hinweis der Kriminalpolizei vor: „Die Domain wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.“ Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass mehrere Betreiber von „kino.to“ festgenommen wurden. Bei Razzien in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden sollen die mutmaßlichen Betreiber tatsächlich aufgespürt worden sein. Womöglich wird auch gegen die Nutzer der Film- und Serienplattform ermittelt. Allerdings wurde das noch nicht endgültig entschieden. „Die Rechtslage ist nicht eindeutig geklärt. Für solche Fälle gibt es einfach noch keine entsprechende Judikatur“, gibt Paul Rusching vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Vorarlberg zu verstehen. Das Beispiel „kino.to“ zeigt jedenfalls deutlich auf, dass auch im Internet nicht alles straffrei möglich ist und auch die bis dato so selbstverständlich erscheinenden Downloads näher betrachtet werden sollten. Grund genug, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen: Was darf man im Internet eigentlich legal herunterladen?

Tauschbörsen im Internet

Im World Wide Web können kostenfrei Tauschbörsen wie „Softonic“ genutzt werden. Dort ist freie Software, auch Open Source genannt, verfügbar. Vor allem unbekannte Künstler nutzen diese Plattform, um ihre Musik und ihre Filme einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Gleichwohl stellen einige User auch urheberrechtlich geschützte Werke online. Das Kopieren ist in solchen Fällen aber verboten. Wer trotzdem illegal herunterlädt, stellt die überspielten Daten in der Regel gleichzeitig auch anderen Usern zur Verfügung und fungiert, egal ob bewusst oder unbewusst, als Anbieter verbotener Raubkopien.

Gratis-Filme streamen

Bislang ist es rechtlich ungeklärt, ob es strafbar ist, Gratis-Filme, wie sie bei „kino.to“ angeboten werden, abzuspielen beziehungsweise zu streamen – also einen Film gleichzeitig zu laden und abzuspielen. Legal oder illegal hängt ganz davon ab, ob beim Streamen eine Kopie im Zwischenspeicher des Computers entsteht. „Außerdem gibt es spezielle File-Sharing-Programme, die den parallelen Download und Upload ermöglichen. Das macht die Speicherfrage noch schwieriger“, meint Rusching.

Illegale Anbieter

Einige Indizien lassen illegale Internet-Anbieter sofort erkennen. Dazu zählen unter anderem das fehlende Impressum oder auch die „.to“-Endung. Diese Länderkennung für Tonga erlaubt es den Betreibern, anonym zu bleiben. Ein weiteres Kriterium ist die Zeit: Ein Film, der bereits im Internet zu sehen ist, obwohl die offizielle Länderpremiere in den Kinos noch nicht stattfand, ist meistens illegal. Zudem signalisieren Szene-Begriffe wie „Moviez“, „Appz“, „Gamez“ oder „Warez“ illegale Aktivitäten. Die User sollten aber auch vorsichtig sein, wenn kommerziell erhältliche Produkte plötzlich kostenlos angeboten werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle kostenpflichtigen Zugänge ein Garant für ehrliche und legale Anbieter sind.

Rechtliche Folgen

Nutzer von Tauschbörsen können in der Regel durch die IP-Adresse des Computers zurückverfolgt und leicht identifiziert werden. Bei Streaming-Anbietern stellt sich die Situation etwas anders dar. Ermittler müssten zuerst einen Zugang zum Computer des Anbieters herstellen, ehe sie die Nutzer identifizieren könnten. Wer sich jedoch strafbar macht, muss mit einer Gefängnisstrafe, hohen Geldstrafen und sogar mit Schadenersatzforderungen rechnen.

STICHWORT

„kino.to“ ist eine Video-on-Demand-Webseite. Das bedeutet, dass dort digitales Videomaterial heruntergeladen werden beziehungsweise über einen Video-Stream und die geeignete Software unmittelbar am eigenen Computer angeschaut werden kann. Anscheinend wurde die Seite vier Millionen Mal im Monat aufgerufen. Man geht davon aus, dass 96 Prozent der User aus Österreich, der Schweiz und aus Deutschland stammen.

(VN/Heyer)

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