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Kinderbetreuung: AK verweist auf "Verwandten- und Freundeskreis"

AK-Präsidentin Renate Anderl meldete sich zum Thema Kinderbetreuung in der Corona-Krise zu Wort
AK-Präsidentin Renate Anderl meldete sich zum Thema Kinderbetreuung in der Corona-Krise zu Wort ©APA/HANS KLAUS TECHT
Erneut hat die Arbeiterkammer (AK) angeprangert, dass Schulen und Kindergärten die Betreuung von Kindern verweigern. AK-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass hier niemand abgewiesen werden dürfe.
Status Quo in den Kindergärten
Ungleiche Bedingungen in der Krise

Der Appell der AK lautete am Montag, dass die per Verordnung erlaubte "Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen" auch in Hinblick auf Kinder verstanden und "praxisgerecht" ausgelegt werden sollte. In diesem Sinn sollte auch die Betreuung durch Verwandte und Freunde möglich sein.

Kindergruppen müssen klein gehalten werden

"Gerade um die Kindergruppen in Schule und Kindergarten klein halten zu können, sollte hier unter Betreuung auch die Betreuung von Kleinkindern im Verwandten- und Freundeskreis verstanden werden", hieß es in einer Aussendung wortwörtlich.

Auf kleine Gruppen zu achten, sei sinnvoll. Dass Schulen und Kindergärten aber Kinder pauschal abweisen, weil die Eltern nicht in bestimmen Berufen arbeiten, oder dass sie grundsätzlich geschlossen haben, sei nicht legal. "Rechtlich gilt klar, dass die Schulen und Kindergärten im Endeffekt allen berufstätigen Eltern offenstehen müssen", betonte AK-Präsidentin Renate Anderl. "Eine Verweigerung der Betreuung oder die Bindung an bestimmte Berufsfelder der Eltern, wie sie anscheinend teilweise praktiziert wird, ist rechtlich nicht gedeckt."

Zwickmühle für Berufstätige

Berufstätige Eltern bringe das oft in eine Zwickmühle: "Die Sonderbetreuungszeit ist vom Goodwill des Arbeitgebers abhängig und in vielen Fällen schon aufgebraucht. Einen Anspruch auf Dienstfreistellung haben die ArbeitnehmerInnen aber nicht, weil Schulen und Kindergärten ja grundsätzlich offen sind."

Die Bundesjugendvertretung (BJV) machte wiederum darauf aufmerksam, dass der Familienhärtefonds der Regierung angepasst werden müsse. Wenn Eltern "beispielsweise bisher geringfügig beschäftigt waren, schon vor der Krise arbeitslos wurden oder nicht zusammen wohnen", gebe es keinen Anspruch auf die in Aussicht gestellte Unterstützung, erklärte BJV-Vorsitzende Caroline Pavitsits. Das Gleiche gelte, wenn Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen wird.

Dramatische Auswirkungen für armutsbetroffene Kinder

Auch der erleichterte Zugang zum Unterhaltsvorschuss wäre aus Sicht der BJV ein wichtiger Schritt. "Zuhause bleiben, Homeschooling und stark reduzierter Kontakt nach außen hat für manche Kinder besonders dramatische Auswirkungen", so Pavitsits. "Bereits vor der Krise war jedes fünfte Kind in Österreich von Armut betroffen oder bedroht. Wir dürfen nicht zusehen, wie diese Zahl noch weiter ansteigt. Auch die Armutskurve muss abgeflacht werden."

(apa/red)

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