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Kinder verwahrlost: Mutter erhält neun Monaten bedingt

Verwahrloste Kinder - Mutter zu neun Monaten bedingt verurteilt
Verwahrloste Kinder - Mutter zu neun Monaten bedingt verurteilt ©Bilderbox.at (Sujet)
Eine Mutter von vier Kindern ist am zweiten Verhandlungstag am Wiener Straflandesgericht wegen grober Vernachlässigung von drei Töchtern zu einer bedingten Strafe von neun Monaten verurteilt worden.
Mutter vor Gericht

Vom mitangeklagten Vorwurf, ihre Kinder nicht vor den Missbrauchsangriffen des Stiefopas geschützt zu haben, wurde die 38-Jährige am Mittwoch, den 23. April freigesprochen. Die Frau hauste mit ihrem Lebensgefährten und den Kindern in einer völlig verdreckten und verrauchten Wohnung. Neben den drei gemeinsamen Töchtern hatte die Frau noch einen Sohn aus einer früheren Ehe, der Lebensgefährte brachte auch ein Kind in die Beziehung. Das Paar dürfte aufgrund von psychischen Problemen mit der Betreuung der fünf Kinder völlig überfordert gewesen sein.

Kinder verwahrlost und missbraucht

Das älteste Mädchen, heute zwölf Jahre alt, musste jeden Tag für ihre Geschwister Frühstück machen. Auf die Frage in der Schule, warum das denn die Eltern am Morgen nicht tun würden, meinte das Kind, dass Mama und Papa da noch schlafen würden. Die Wäsche wurde nur alle zwei Wochen gewaschen, die verdreckten Kinder mussten manchmal im Hort geduscht werden, weil sie “so gestunken haben”, erzählte eine Sozialarbeiterin. Die Kinder blieben nicht nur in ihrer Entwicklung zurück – das jüngste Kind (6) wurde nicht einmal in den Kindergarten geschickt -, auch die medizinische Betreuung ließ zu wünschen übrig.

Urteil für Mutter in Wien

Zu allem Übel wurden die Mädchen dann für die Betreuung ihrem Stiefgroßvater überlassen. Dieser fiel über die Kinder her und missbrauchte sie jahrelang. Der 58-Jährige wurde in der Zwischenzeit zu vier Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die Oma bekam wegen Mitwisserschaft 2,5 Jahre. Das Gericht hatte nun zu klären, ob die Mutter der Kinder es unterlassen hatte, ihre Töchter vor den Übergriffen des Stiefgroßvaters zu schützen. Schlussendlich wurde die Frau von diesem Vorwurf freigesprochen, sie blieb bei ihrer Verantwortung, erst später von dem Missbrauch erfahren zu haben.

Ursprünglich hätte auch der Vater der Mädchen vor Gericht erscheinen sollen. Sein Verfahren wurde allerdings ausgeschieden, weil er wegen einer psychischen Erkrankung derzeit nicht verhandlungsfähig ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

(APA)

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