Kinder- und Jugendanwaltschaften mit Bedenken bei Pause für Familiennachzug

Die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger betonte bei einer Pressekonferenz, dass Kinder das Recht haben, mit ihren Eltern zusammenzuleben. Einen sofortigen Stopp, der erst nach Prüfung durch Höchstgerichte entschieden wird, lehnt sie ab. Fellinger betonte, dass Maßnahmen geprüft werden sollten, um Überforderungen von Schulen in bestimmten Regionen Österreichs aufgrund von Familienzusammenführungen zu vermeiden. Die Kinderrechtskonvention und das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern enthalten jedoch Garantien für das Zusammenleben mit der Familie. Daher müsse jede neue Regelung auf Verfassungs- und Kinderrechtskonformität überprüft werden.
Kinder- und Jugendanwaltschaften hoffen auf Stärkung der Kinderrechte trotz leerer Kassen
Von der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS erhoffen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften insgesamt eine Stärkung der Kinderrechte. Im Regierungsprogramm fänden sich einige Forderungen der KIJA, so der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner. Eine bundesweite Stärkung der Kinderrechte könne auch trotz des klammen Budgets gelingen, glaubt er. "Man braucht nicht immer mehr Geld, manchmal braucht man ein Umdenken." Oft seien es Fragen der Verwaltung, der gesetzlichen Bestimmungen oder des Dienstrechts. Als Beispiel nannte er die vorgesehenen einheitlicheren Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.
(Cyber-)Mobbing: Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften nach Verbesserungen
Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger verwies wiederum auf das Thema (Cyber-)Mobbing, wo ein Fokus auf Prävention, Fortbildungen und verbesserte Strukturen spätere Kosten für Interventionen ersparen könnte. Der Druck, in diesem Bereich zu handeln, sei groß. Problematisch sei, dass die Schulen oft erst dann externe Hilfe suchen würden, wenn die Situation schon verfahren ist und Suspendierungen notwendig seien.
Die Zunahme in diesem Bereich - 2023/24 waren es österreichweit 2.000 und damit 100 mehr als im Schuljahr davor - sieht man in der KIJA mit Sorge. Die Schulen bräuchten einen verbindlichen Stufenplan, bevor eine Suspendierung ausgesprochen wird, forderte Fellinger, und betonte: "Eine Schulsuspendierung darf niemals als Diszipliniermaßnahme gesehen werden." Es handle sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug, um Mitschülerinnen, -schüler und Lehrpersonal zu schützen. Dazu komme, dass die Suspendierung nichts am Grundproblem ändere. In der KIJA begrüßt man deshalb Pläne der Regierung, bundesweit einheitliche Standards für eine Suspendierungsbegleitung zu schaffen. "Aber wie bei den Kinderschutzkonzepten muss es ausreichend personelle Ressourcen und fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal geben, um wirksam mit den Familien und den Jugendlichen zu arbeiten." Sonst gehe das geplante Modell zulasten anderer Angebote der Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie, befürchtete Fellinger.
Kinder- und Jugendanwaltschaften für Kinderschutzkonzepte als Fördervoraussetzung
Im Regierungsprogramm vorgesehen sind auch einheitliche Regeln für den Kinderschutz. "Ob ein Kind Zugang zu seinen Kinderrechten hat, darf nicht von der Postleitzahl des Wohnorts abhängen", betonte Öhner. Ebenfalls einer KIJA-Forderung entspricht die geplante Schaffung eines bundesweiten Kinderrechtemonitorings. Bei den Kinderschutzkonzepten, die an Schulen mittlerweile verpflichtend erstellt werden müssen, pochte Tirols Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini auf eine bundesweite Ausweitung auch auf die Kindergärten und andere für Kinder und Jugendliche kritische Bereiche wie außerschulische Vereine im Sport- und Kulturbereich, Bäder oder Bibliotheken. Hier bräuchte es auch finanzielle Anreize, etwa indem ein Kinderschutzkonzept zur Voraussetzung für Förderzusagen wird.
(APA/Red)