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Kika/Leiner-Insolvenz: Das passiert mit den Gutscheinen

Kika/Leiner-Neo-Eigentümer Wieser übernimmt die Haftung für die Gutscheine.
Kika/Leiner-Neo-Eigentümer Wieser übernimmt die Haftung für die Gutscheine. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Der Neo-Eigentümer von Kika/Leiner, Wieser, übernimmt die Haftung für die Gutscheine. Konsumentenschützer raten dennoch Gutscheine rasch einzulösen.
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Kika/Leiner will Insolvenzverfahren anmelden

Alle Gutscheine sollen trotz der geplanten Insolvenz von Kika/Leiner ihre Gültigkeit behalten.

Haftung für Kika/Leiner-Gutscheine angekündigt

Möglich werden soll das, weil der neue Eigentümer, Hermann Wieser, über seine Gesellschaften die Haftung dafür übernimmt, sagte ein Kika/Leiner-Sprecher am Freitag auf Anfrage der APA. Denn im Rahmen der Insolvenzmasse dürfen Gutscheine nicht besser gestellt werden als andere Forderungen, wie Anwalt Michael Poduschka im Gespräch mit der APA erinnert.

Kika/Leiner: Offene Aufträge sollen erfüllt werden

Auch Anzahlungen für künftige Lieferungen gehören zu den Forderungen. Allerdings soll im Zuge des Fortführungsplans sichergestellt werden, dass alle offenen Aufträge erfüllt und die geleisteten Anzahlungen zur Gänze angerechnet werden, so der Sprecher. Damit würden Kunden auch nicht um ihre Anzahlungen umfallen.

Anwalt rät Kika/Leiner-Gutscheine einzulösen

Poduschka rät trotz der Garantie zur Vorsicht. "Wenn ich einen Gutschein hätte, würde ich sofort hinlaufen und ihn einlösen", empfiehlt er. Denn es gelte "die Binsenweisheit, dass eine Garantie nur so stark ist wie der Garantiegeber". Der Anwalt vermutet, dass die Ansage des neuen Kika/Leiner-Eigentümers vor allem dazu gedacht ist, die Stürmung der Geschäfte zu verhindern.

AK rät: Keine Anzahlungen mehr leisten

Ähnlich vorsichtig äußert sich Anja Mayer von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer (AK). Im Falle einer Insolvenz dürfe das Unternehmen keine Gutscheine mehr annehmen und es bleibe den Konsumentinnen und Konsumenten nur die Möglichkeit, sich als Gläubiger am Verfahren zu beteiligen. Dabei falle aber eine Anmeldegebühr von 25 Euro an, so Mayer. Die AK rät Kunden von Kika/Leiner auch dazu, keine Anzahlungen mehr zu leisten. Eine genaue Beurteilung sei aber erst möglich, wenn die Details des Insolvenzantrags auf dem Tisch lägen.

Gültigkeit der Kika/Leiner-Gutscheine von Verfahren abhängig

Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform, hält eine Umsetzung des Versprechens, dass die Gutscheine weiter ihre Gültigkeit behalten, durchaus für realistisch. So zeige sich in der Praxis, dass Masseverwalter im Rahmen von Sanierungsverfahren üblicherweise eng mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten - und zwar unabhängig davon, ob eine Eigenverwaltung vorliegt oder nicht. Inwieweit eine Umsetzung aber tatsächlich gelingen kann, werde sich erst im Zuge des Verfahrens weisen, erklärte Weinhofer gegenüber der APA.

Einschätzung von WU-Experte Spitzer zu Kika/Leiner-Gutscheinen

Für den WU-Rechtsexperten Martin Spitzer ist das Versprechen, dass Gutscheine oder Anzahlungen über Dritte garantiert werden "wirtschaftlich plausibel", da das Unternehmen mit Blick auf die Weiterführung ein Interesse daran habe, seine Kunden zu behalten. Wie Poduschka gibt Spitzer aber zu bedanken, dass die Garantie von der haftenden Gesellschaft abhängt. Am Ende schenke man immer irgendwem sein Vertrauen, so der WU-Experte. Ohne die Garantie eines Dritten sei die Bevorzugung von Kunden gegenüber anderen Gläubigern in einem Sanierungsverfahren jedenfalls nicht möglich.

(APA/Red)

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