AA

Kettenverträgen an Unis: Kritik an "Karottenmodell"

Lehrende mit befristetem Dienstverhältnis an Unis wollen im Aktionsmonat März auf ihre Situation aufmerksam machen.
Lehrende mit befristetem Dienstverhältnis an Unis wollen im Aktionsmonat März auf ihre Situation aufmerksam machen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die befristetn an Universitäten beschäftigten Lehrenden und Forschenden wollen mit einem Aktionsmonat im März auf ihre Situation aufmerksam machen.
Trotz Lehrermangels oft nur Kettenverträge für Einsteiger

Das derzeitige "Karottenmodell", wonach Nachwuchsforscher nach einer bestimmten Zeit in befristeten Verträgen mit einer Dauerstelle "belohnt" werden, funktioniere mangels Dauerstellen nicht, so Mittelbauvertreterin Julia Partheymüller bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Kettenverträgen an Unis: Lehrende kritisieren "Karottenmodell"

Im allgemeinen Arbeitsrecht ist eine mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Verträgen ohne sachliche Rechtfertigung nicht zulässig - im Universitätsgesetz (UG) wird davon aber seit jeher eine Ausnahme gemacht. 2021 wurde mit einer UG-Novelle die Kettenvertragsregelung neu gefasst.

Befristete Arbeitsverhältnisse hächstens auf sechs Jahre

Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen demnach höchstens auf sechs Jahre abgeschlossen werden. Anschließend darf höchstens zweimal verlängert bzw. ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden. Die Höchstdauer aller befristeten Verträge zusammen darf aber insgesamt acht Jahre (früher: zehn Jahre bei Vollzeit- und 12 Jahre bei Teilzeitbeschäftigung) nicht übersteigen. Von diesen Regeln gibt es wiederum (entweder bei der Dauer der Befristung oder der Zahl der möglichen Verlängerungen) zahlreiche Ausnahmen - etwa für studentische Mitarbeiter, Doktoranden, Mitarbeiter in Drittmittelprojekten, Lektoren und Karenzvertretungen.

Befristete Rückkehr an die erste Uni ist nicht mehr möglich

Nach Ablauf der höchstzulässigen Gesamtdauer muss der betreffende Forscher aber entweder einen unbefristeten Vertrag angeboten bekommen oder die Uni verlassen. In letzterem Fall kann er zwar unmittelbar wieder befristet an einer anderen Hochschule unterkommen, wo die Frist von vorne beginnt. Eine (befristete) Rückkehr an die erste Uni ist dagegen nicht mehr möglich.

Betroffene Personengruppe ist Großteil der Beschäftigten an Unis

Die betroffene Personengruppe macht einen Großteil der Beschäftigten an den Unis aus: Rund 79 Prozent des wissenschaftlichen Personals an den Unis sei nur befristet beschäftigt, so der Präsident der IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen, Christian Cargnelli. An der größten Uni des Landes, der Uni Wien, seien es sogar rund 90 Prozent. Zum Vergleich: Über alle Berufssparten in Österreich gerechnet betrage der Anteil der befristet Beschäftigten nur rund sechs Prozent. "Forschung und Lehre wird mehrheitlich von Personen betrieben, die in ständiger Unsicherheit und ohne die Möglichkeit längerfristiger Planung leben."

Kein Verbot von unbefristeten Verträgen für Unis

Dabei sei es keiner Universität verboten, unbefristete Verträge anzubieten, meinte Cargnelli. Lektorinnen und Lektoren bzw. Drittmittelbeschäftigte würden aber oft als "Jongliermasse" betrachtet.

Skurrile Situationen bei Anstellungen an den Unis

Dabei käme es manchmal zu fast skurrilen Situationen: So könnten etwa Mitarbeiter, die gerade Drittmittelprojekte eingeworben hätten, dafür nicht an der Uni bleiben, weil ihre Höchstbefristung abgelaufen sei, so Partheymüller. Dazu komme, dass sich an den Universitäten kaum jemand mit der rechtlich komplexen Kettenvertragsregelung, die zahlreiche Ausnahmen, Gegenausnahmen und Übergangsfristen beinhaltet, auskenne. Als Folge würde im Zweifel kein neuer befristeter Vertrag angeboten, um keine Klagen auf eine unbefristete Anstellung zu riskieren.

Forderung von ersatzlosen Streichung der Kettenvertragsregel

Neben einer ersatzlosen Streichung der Kettenvertragsregel sowie der Schaffung von mehr Dauerstellen wird unter anderem auch eine Änderung bei den Leistungsvereinbarungen der Unis gefordert. So soll etwa als Budgetkriterium "Permanenz" eingeführt werden, so Cargnelli: Unis, die Stellen entfristen, würden so finanziell belohnt.

Der Rektor der Universität Wien, Sebastian Schütze, hielt gegenüber der APA die Neuregelung der Kettenverträge ebenfalls für eine "Katastrophe": "Das können wir so nicht gebrauchen, weil es die Situation unserer Nachwuchswissenschafter erschwert." Das habe man schon bei der Erarbeitung der Regelung deponiert. Man werde sich daher nun "sehr genau anschauen, an welchen Stellen Möglichkeiten sind zu entfristen". Vor dem Sommer werde man dazu einen Vorschlag machen.

Größtes Problem für Schütze ist die rückwirkende Anwendung

Größtes Problem für Schütze ist die rückwirkende Anwendung. "Wenn ich mich auf eine Sache einlasse, von der ich weiß, wie die Bedingungen sind, ist das eine Sache. Wenn ich die Regelung mitgeteilt bekomme, nachdem ich meine Lebensplanung schon gemacht habe, ist das eine andere Sache."

Ohne befristete Verträge werde man aber nicht auskommen, meinte der Rektor: "Für das Funktionieren des Systems ist es wichtig, dass eine Karriere in bestimmten Stufen erfolgt. Darauf basiert auch der internationale Kreislauf, von dem wir sehr profitieren." Was in der Diskussion zu kurz komme, sei auch der Umstand, dass man zuletzt sehr viele Prae- und Postdocstellen geschaffen habe. Diese würden Startchancen bieten, die man dann auch nutzen müsse.

Aktionsmonat mit Podiumsdiskussion am 13. März

Im Aktionsmonat soll unter anderem am 13. März eine Podiumsdiskussion zum Thema stattfinden. Am 21. März soll vor der Uni Wien "prekäre Suppe" ausgeschenkt werden, und am 23. März wird ab 14.00 Uhr demonstriert bzw. an der Uni Wien zur Betriebsversammlung aufgerufen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Kettenverträgen an Unis: Kritik an "Karottenmodell"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen