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Keller-Mord in Meidling: "Heute" und "Krone" müssen Mitteilung veröffentlichen

©APA
Wer die Berichterstattung im Fall der Keller-Morde in Meidling verfolgt hatte, für den war klar, dass es für manche Zeitungen zu medienrechtlichen Folgen kommen wird. Nun hat der Anwalt der Verdächtigen Esti dies bestätigt.
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Wie der Medienanwalt der Tatverdächtigen, Goidsargi Estibaliz C., Heinz-Dietmar Schimanko, am Montag zur APA sagte, wurden bisher 21 Anträge gegen sechs Medieninhaber eingebracht. Auch der Österreichische Presserat hat bereits eine erste – geheime – Entscheidung gefällt.

Den Österreichischen Presserat hat der Medienanwalt derzeit noch nicht angerufen, wie er sagte. Er habe “vollstes Vertrauen in die Mediengerichtsbarkeit”. Er sehe den Presserat “eher als moralische Instanz, für die ich sicher nicht darauf verzichte, die Mediengerichte anzurufen”. Hintergrund: Wer den Presserat einschaltet, verwirkt die Möglichkeit, medienrechtliche Schritte zu ergreifen.

Geschmacklose “Spitznamen” für Esti

Vor allem in Boulevardmedien hatte der Fall um zwei getöteten Männer im Keller unter dem Eissalon der Frau besonders drastische Formulierungen nach sich gezogen. So war von der “Metzgerin von Meidling“, dem “Eis-Engel“, oder der “Eis-Baronin” die Rede gewesen, was den Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer dazu veranlasste, nach dem Presserat zu rufen. Dieser hat nämlich die Möglichkeit, auch von selbst “amtswegig” tätig zu werden, was er im Fall von Estibaliz C. auch tat, wie der Geschäftsführer der Gremiums, Alexander Warzilek, der APA sagte. Der Haken: Wie in der vielkritisierten Geschäftsordnung des Presserates vorgesehen, darf dieses jedoch nicht öffentlich gemacht werden, bis es im Jahresbericht steht. Insofern bleibt die Entscheidung geheim. Auch eine Kundmachung im verurteilten Medium ist nicht zwingend.

Verletzung von Estis Persönlichkeitsrecht

Der von Medienexperten kritisierte Passus der Geschäftsordnung könnte allerdings schon bald Vergangenheit sein, so Warzilek. Derzeit befinde man sich in Gesprächen zu einer Anpassung des Regelwerks. Dazu werde überlegt, wie man Verurteilungen bei “amtswegigen” Verfahren kommunizieren könne.

Schimanko erhebt namens seiner Mandantin Beschwerden wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, “übler Nachrede über ihren Lebenswandel“, Verstöße gegen den Identitätsschutz und Verstöße gegen die Unschuldsvermutung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wie er sagte. In zwei Fällen (“Krone” und “Heute”) habe man bereits Veröffentlichungen von Mitteilungen über die Einleitung von Medienverfahren erwirkt.

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