Aus der WANN & WO
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und anderen Formen der Gefährdung ihres Wohls ist die zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und kann nur durch Vernetzung und gute Kooperationen, auch mit allen Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystems, gelingen. Im März 2017 hat daher „Kinderschutz Vorarlberg“ im Auftrag des Landes seine Arbeit aufgenommen.
Öffentlichkeit soll sensibilisiert werden
Eine der zentralen Herausforderungen ist es, die breite Öffentlichkeit Vorarlbergs für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren. „Kinderschutz geht uns alle an“, so die zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker. „Wir alle müssen gegen Gewalt an Kindern vorgehen, darum wollen wir mit der Kampagne vor allem für das Thema sensibilisieren.“
„Jedes Kind hat Recht auf gewaltfreie Erziehung“
Deutsche und österreichische Umfragen und Studien zu Erziehungspraktiken weisen aus, dass zwischen 7 und 10 Prozent der befragten 15-jährigen Jugendlichen nach eigenen Angaben im letzten Jahr zumindest gelegentlich, wenn nicht sogar des Öfteren, in einer Form gezüchtigt worden sind, dass von Misshandlung gesprochen werden kann. Bis zu 25 Prozent der 6- bis 14-Jährigen leiden unter einem „gewaltbelasteten Erziehungsstil“. In Vorarlberg muss angenommen werden, dass rund 1100 Kinder und Jugendliche pro Jahrgang, also bis zu 25 Prozent der Minderjährigem im Alter zwischen 6 und 14 Jahren, alle Sanktionsformen, einschließlich mehrmaliger schwerer Körperstrafen, erleben und dass rund 7 Prozent der Kinder – das sind 300 Minderjährige pro Jahrgang – gravierenden körperlichen Angriffen ausgesetzt sind. Dies geschieht, obwohl bereits 1989 in Österreich die Kinderrechtskonvention in Form eines gesetzlich verankerten Gewaltverbots in der Kindererziehung umgesetzt wurde: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, die Zufügung seelischen Leides und sexueller Missbrauch sind verboten. (§137 ABGB)“.
Tragweite des Problems verständlich machen
Gemäß einer Studie von 2014 wussten jedoch überhaupt „nur“ 58 Prozent der Befragten, dass es in Österreich gesetzlich verboten ist, Gewalt in der Erziehung auszuüben. Der Bekanntheitsgrad dieses Verbots soll nun gesteigert werden. Zur Erreichung dieses Ziels hat das Land Vorarlberg diese Woche eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne gestartet. Die oben genannten Studienergebnisse bilden die Basis dafür. Mit Hilfe der erschütternden Zahlen und individuell an den jeweiligen Einsatzort angepassten Botschaften soll die Tragweite des gesellschaftlichen Problems verständlich gemacht und gleichzeitig eines der Hauptanliegen erfüllt werden – das gesetzliche Gewaltverbot in der Erziehung zu kommunizieren. Es soll eine persönliche Betroffenheit und Identifikation mit dem Problem entstehen – „Was…?! Das geschieht auch in meinem unmittelbaren Umfeld?!“
Information für die Bevölkerung
Darüber hinaus ist für Landesrätin Wiesflecker ein zentrales Ziel der Kampagne, über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten von Kindern, Eltern, Erziehungsberechtigten und Einrichtungen in allen Fragestellungen zum Kinderschutz in Vorarlberg zu informieren.
Neue Kampagne: Kinderschutz Vorarlberg
Jede Gewalt gegen Kinder – auch in der Erziehung – ist gesetzlich verboten und findet doch tagtäglich statt. Daher soll nun mit einer neuen Sensibilisierungskampagne des Landes Vorarlberg das Gewaltverbot in der Erziehung verstärkt ins Bewusstsein – insbesondere in das von Eltern – gerückt werden. Zugleich sollen Handlungsalternativen sowie Unterstützungs- und Hilfsangebote aufgezeigt werden.