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Keine Angelobung als Kanzler? Kickl sähe Verfassungsbruch

Herbert Kickl: Wird er nach der Nationalratswahl Bundeskanzler?
Herbert Kickl: Wird er nach der Nationalratswahl Bundeskanzler? ©APA/GEORG HOCHMUTH
FPÖ-Chef Herbert Kickl bräuchte für den Einzug ins Kanzleramt nach der Nationalratswahl die Angelobung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Dieser hat allerdings bislang offen gelassen, ob er das auch tun würde. "Er muss mich nicht angeloben, aber er bricht damit die Verfassung", so Kickl nun in einem Interview mit Bundesländerzeitungen und der "Presse".
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Er sprach sich zudem dafür aus, dass Österreich weiterhin russisches Gas bezieht.

Kickl-Angelobung durch Van der Bellen bei Wahlsieg?

Es sei nicht alles "ausdrücklich geregelt, aber es gibt die Grundbausteine, die den Geist der Verfassung zum Ausdruck bringen", betonte Kickl. Van der Bellen hatte in der Vergangenheit offen gelassen, ob er ihn bei einem Wahlsieg als Kanzler angeloben oder mit einem Regierungsbildungsauftrag ausstatten würde. Die Kanzler-Ernennung liege laut Verfassung in seiner "höchstpersönlichen Entscheidung", sagte der Bundespräsident Anfang des Vorjahres.

Kickl sprach sich außerdem gegen den Ausstieg aus russischen Erdgaslieferungen bis 2027 aus, wie er in der neuen Sicherheitsstrategie zu finden ist. Diese billige Energie sei schließlich ein "wesentlicher Faktor für Österreichs Wohlstand".

Kickl gegen Todesstrafe

Weitreichende Auswirkungen könnte die im FPÖ-Wahlprogramm geforderte "Volksinitiative" haben. Bei dieser soll es eine "Durchgängigkeit von einem Volksbegehren zu einem Gesetz" geben: "Jedes Gesetz, das im Nationalrat beschlossen werden kann, soll auch in Form einer Volksinitiative beschlossen werden können", so Kickl. Auch die Todesstrafe könne so wieder eingeführt werden, räumte er ein, er sei allerdings ein klarer Gegner davon.

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(APA/Red)

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