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"Kein Tauschhandel": Verhandlungen über Kopftuchverbot an Volksschulen ausgeschlossen

Die Regierung lehnt Verhandlungen über Integrationsmaßnahmen ab.
Die Regierung lehnt Verhandlungen über Integrationsmaßnahmen ab. ©APA
Beim Thema Kopftuchverbot an Volksschulen bleibt die Regierung dabei: Man werde nicht mit der Opposition über Integrationsmaßnahmen verhandeln. Besprochen werde nur der Gesetzestext.
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Die Regierung wird das geplante Kopftuchverbot in Volksschulen wohl ohne die Stimmen von SPÖ und NEOS und damit nur als einfaches und nicht als Verfassungsgesetz beschließen. Vertreter von ÖVP und FPÖ lehnte am Rande des Ministerrats am Mittwoch die von den Oppositionsparteien geforderten Verhandlungen über Integrationsmaßnahmen ab.

Keine Verhandlungen über Integrationsmaßnahmen

“Wir lassen uns nicht auf einen Tauschhandel ein”, sagte Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Man “lade” die Opposition aber ein, dem vorliegenden Gesetzestext zuzustimmen, so Hofer.

Vizekanzler FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprach davon, dass man die Oppositionsparteien “zu Gesprächen einladen werde” und er sich einen Beschluss “auf möglichst breiter Basis” wünsche. Man werde das aber nicht mit etwas anderem verknüpfen. “Es geht nicht, um friss Vogel oder stirb”, sondern um den Schutz von kleinen Kindern vor einer “Frühsexualisierung”, so Strache.

Auf die Frage, worüber man dann überhaupt mit der Opposition reden wolle, antwortete ÖVP-Klubobmann: “Über den Gesetzestext.”

Auch Faßmann gegen Junktimierung

Auch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) lehnte eine Junktimierung des Kopftuchverbots mit anderen Materien ab. Die diesbezüglichen Forderungen der Opposition seien nicht “ganz nachvollziehbar”. Es gebe bereits viele Integrationsmaßnahmen. “Man muss das Rad nicht neu erfinden”, sagte Faßmann vor dem Ministerrat am Mittwoch.

Sollte die Regierung Volksschülerinnen das Kopftuch einfachgesetzlich verbieten, wäre das wieder einmal eine Regelung nach dem “Prinzip des legislativen Risikos”. Denn sie wäre verfassungsrechtlich “in hohem Maße anfechtbar”, meint der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Theo Öhlinger geht zwar “eher” davon aus, dass die Regelung beim Verfassungsgerichtshof hielte, aber sicher sei das nicht.

Wobei die beiden Verfassungsrechtler im Gespräch mit der APA unterschiedliche Gründe für eine mögliche Aufhebung nannten: Für Öhlinger ist die verfassungsrechtliche Absicherung nicht deshalb geboten, weil die Religionsfreiheit betroffen wäre – denn auch die Religionen hätten sich an die allgemeinen Gesetze zu halten. Er sieht das Problem vielmehr darin, dass für einen Teil der schulrechtlichen Bestimmungen das Erfordernis der Zwei-Drittel-Mehrheit vorgeschrieben ist.

Nötig für Beschluss: Zwei-Drittel-Mehrheit

Dazu zählen Angelegenheiten, die das Verhältnis von Schule und Kirchen betreffen. Das wäre aus Öhlingers Sicht zwar beim Kopftuchverbot nicht der Fall, weil das eigentlich eine “innere Ordnungsfrage” wäre. Aber das Erfordernis der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit werde in der Praxis sehr weit ausgelegt. Wie der VfGH – würde er angerufen – diese Frage beurteilt könne man nicht vorhersagen, auch eine Aufhebung wäre durchaus denkbar.

Funk sieht hingegen sehr wohl die Frage der Religionsfreiheit berührt. Auch wenn man auf Sozialverträglichkeit abstelle stehe sehr wohl die Religion, konkret der Islam, im Hintergrund. Denn nur islamische Schülerinnen würden ein Kopftuch tragen. Aber auch wie der VfGH unter diesem Blickwinkel entscheidet, lässt sich nicht vorhersagen: Man könne auch nicht ausschließen, dass das Verbot hält – aber sicher sei das auch nicht. Somit wäre das wieder – wie etwa schon bei der Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland – eine “Grenztestung” nach dem “Prinzip des legislativen Risikos”.

(APA/Red)

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