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Kein Nachweis für Körperverletzung

Am Landesgericht wurde ein Mann vom Verdacht der Körperverletzung freigesprochen.
Am Landesgericht wurde ein Mann vom Verdacht der Körperverletzung freigesprochen. ©VOL.AT/Hofmeister
Für Richterin ist nicht erwiesen, dass Angeklagter einem Mann eine Schulterluxation zugefügt hat.

Von der angeklagten schweren Körperverletzung wurde der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass es aus ihrer Sicht keinen Nachweis für die Schuld des Angeklagten gebe.

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Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch war dem 56-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Feldkirch vorgeworfen worden, er habe im Februar 2019 im Walgau einen Mann zwei Mal gegen einen Türrahmen gestoßen. Dabei habe sich das Opfer eine Schulter ausgerenkt. Der Beschuldigte habe den Mann misshandelt und ihm fahrlässig eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung und eine an sich schwere Verletzung zugefügt. Angeklagt wurde das Vergehen der schweren Körperverletzung. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Gefängnis vor.

Nur leichte Prellung

Der von ihr beantragte unfallchirurgische Gerichtsgutachter habe aus den vorgelegten MRT-und Röntgenbildern die angeklagte Schulterluxation nicht feststellen können, sagte Verteidigerin Concin. Stattdessen habe der medizinische Sachverständige davon gesprochen, dass die Schulter maximal leicht geprellt gewesen sei.

Zudem habe das mutmaßliche Opfer bei seiner Einvernahme als Belastungszeuge vor Gericht widersprüchliche und abenteuerliche Angaben zum Tathergang gemacht, teilte die Anwältin des Angeklagten mit. Der Belastungszeuge sei aus dem Feldkircher Gefängnis vorgeführt worden, wo er sich in Strafhaft befinde. Die Verteidigerin geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nun gegen das angebliche Gewaltopfer wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung ermittelt.

Kosten

Concin beantragte für ihren in der zweiten Gerichtsverhandlung freigesprochenen Mandanten 3000 Euro als Beitrag des Bundes zu den Verteidigerkosten. Darüber hat die Strafrichterin des Landesgerichts noch nicht entschieden.

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