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Kein Mordprozess nach Kopfschuss in Wien-Döbling

Der 46-Jährige Schütze wurde als nicht zurechnungsfähig eingestuft.
Der 46-Jährige Schütze wurde als nicht zurechnungsfähig eingestuft. ©APA (Sujet)
Jener 46-Jährige, der Anfang November einem Mann in einem Wiener Gemeindebau in den Kopf geschossen hat, soll unter dem Einluss einer akuten Psychose gehandelt haben.
Mann auf Psychiatrie verlegt
Tatverdächtiger in U-Haft
46-Jähriger stellte sich
Mordalarm in Wiener Gemeindebau

Der 46-Jährige, der am 4. November 2019 im Innenhof einer Gemeindebau-Anlage in Wien-Döbling einen 47 Jahre alten Mann auf einer Parkbank erschossen hat, war im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bestätigte am Donnerstagnachmittag der APA eine entsprechende Meldung des Gratisblatts "Heute".

Schütze laut Gutachten nicht zurechnungsfähig

Demnach kam die von der Anklagebehörde mit einer Gutachtenerstellung beauftragte psychiatrische Sachverständige Gabriela Wörgötter zum Schluss, dass der Mann bei der Schussabgabe unter dem Einfluss einer akuten Psychose stand. Sie stufte ihn als nicht schuldfähig ein. Der Mann kann daher nicht wegen Mordes zur Verantwortung gezogen werden.

Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen, sollte er als weiterhin gefährlich anzusehen sein.

Polizei rätselt weiter um Motiv

Nach der Bluttat hatte die Ermittler vor allem die Frage nach dem Motiv beschäftigt. Es gab keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb der Verdächtige einem 47-Jährigen, der sich gemeinsam mit einer 31 Jahre alten Frau gerade Youtube-Videos anschaute, mit einer Glock-Pistole aus geringer Entfernung in den Kopf schoss. Der Schütze kannte die beiden vom Sehen, Streit oder konfliktträchtige Situationen hatte es im Vorfeld aber nicht gegeben.

Der 46-Jährige dürfte jedoch in den vergangenen Monaten eine Persönlichkeitsveränderung mitgemacht haben. So traf er in seinem Auto Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor giftigen Dämpfen. Weil er befürchtete, diese könnten durch Ritzen ins Fahrzeuginnere gelangen, stopfte er Zeitungspapier zwischen die Türen und verstärkte den Unterbodenschutz. Er legte sich außerdem ein Wanzensuchgerät zu, um sicherzugehen, dass seine Wohnung nicht abgehört wurde.

Kein Mordprozess gegen 46-Jährigen

Verwunderung löste der 46-Jährige wohl auch bei der Haft- und Rechtsschutzrichterin aus, die am Landesgericht über ihn die U-Haft verhängte. Auf ihre Frage nach seinen Vermögensverhältnissen verwies der Mann auf 140 Millionen Euro. Als die Richterin darauf wissen wollte, weshalb er dann Mittel vom AMS beziehe - er war im vergangenen Frühjahr gekündigt worden -, erwiderte er sinngemäß, er verdiene ja nichts.

(APA/Red)

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