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Katastrophenrücklage freigeben

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger solle für die Hochwasseropfer Mittel aus einer im Ausgleichsfonds vorhandenen Rücklage für Katastrophenfälle freigeben.

Dies forderte die oberösterreichische Gebietskrankenkasse am Mittwoch in einer Aussendung.

Diese Rücklage betrage nach einer Schätzung des Hauptverbandes per Ende des heurigen Jahres insgesamt mehr als 43,2 Mill. Euro, so die oberösterreichische Kasse. Diese Gelder sollten den Krankenversicherungsträgern in den schwer betroffenen Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg zur Verfügung gestellt werden. Laut ASVG sei die Rücklage „für einen außerordentlichen Aufwand infolge unvorhergesehener Ereignisse“ zu verwenden. Das Gesetze nenne in diesem Zusammenhang Naturkatastrophen, betonte die OÖ. Gebietskrankenkasse.

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