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Kartellgericht bestraft Vorarlberger Lebensmittelkette Sutterlüty

Egg - Der Lebensmittelhändler Sutterlüty Handels GmbH ist vom Kartellgericht mit einer Geldstrafe in der Höhe von 78.750 Euro wegen Preisabstimmungen mit Lieferanten belegt worden.

Die Entscheidung sei rechtskräftig, weil die beteiligten Parteien auf ein Rechtsmittel verzichteten, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag in einer Aussendung mit.

Hausdurchsuchungsbefehl

Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus. ​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise in den Bereichen Brauereiprodukte, Mehl, alkoholfreie Getränke und Molkereiprodukte von 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen Sutterlüty und einigen Lieferanten Kurantpreise und Aktionspreise abgestimmt.

“Verschulden gering”

Urteil und Geldbuße (BWB/K-307) seien aus mehreren Gründen verhältnismäßig mild ausgefallen, so die BWB. Sutterlüty habe im Rahmen der Preisabstimmungsmaßnahmen “eine passive Rolle gespielt” und sei von den abgestimmten Verkaufspreisen wiederholt abgewichen. Weiters wurde berücksichtigt, dass auf das Unternehmen von seinen Lieferanten und auf Drängen ihrer Mitbewerber Druck ausgeübt wurde, an Preisabstimmungsmaßnahmen teilzunehmen bzw. bestimmte Endverkaufspreise einzuhalten. “Insofern war das Verschulden der Sutterlüty als gering zu werten. Zu berücksichtigen war auch, dass ein wesentlicher Teil des Wareneinkaufs über die Rewe erfolgt ist und insofern nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war”, heißt es in der Aussendung der BWB weiter.

An der Vorarlberger Lebensmittelkette, die rund 650 Mitarbeiter in 23 Filialen und 17 Gastronomie-Betrieben beschäftigt, ist die Rewe International AG (u.a. Billa, Merkur, Penny) mit 24,9 Prozent beteiligt.

Update: Stellungnahme von Sutterlüty

Preisgespräche mit Herstellern sind ein hochkomplexes Thema, das Sutterlüty “sehr sensibel behandelt”, wie Mag. Philipp Giselbrecht (Leiter Marketing) versichert. Die von der Bundeswettbewerbsbehörde punktuell geringfügigen formaljuristischen Beanstandungen wurden bereits bereinigt. Sutterlüty habe die beanstandeten Verkaufspreisabstimmungen nicht selbst veranlasst, diese seien vielmehr durch Lieferanten bzw. indirekt durch die Mitbewerber veranlasst, was für eine überwiegend passive Rolle von Sutterlüty spricht, wie auch die Bundeswettbewerbsbehörde (siehe oben) bestätigt. Obwohl seitens Sutterlüty keinerlei vorsätzlich herbeigeführten Überschreitungen der Vorschriften stattgefunden haben, hat sich die Geschäftsleitung dennoch entschieden, aufgrund der hohen zu erwartenden Prozesskosten, die Strafe von 78.000 Euro zu begleichen. Sutterlüty hat laut Giselbrecht zudem in Zusammenarbeit mit der BWB weitreichende Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung solcher Fehler erarbeitet und umgesetzt. Des weiteren wurde ein eigener Verhaltenskodex erarbeitet sowie ein detailliertes Ablaufdiagramm für die Warenbeschaffung und Preisgestaltung. Außerdem haben sich alle EinkäuferInnen persönlich mit ihrer Unterschrift dazu verpflichtet, diesen Kodex und die Sutterlüty Kommunikationsrichtlinien einzuhalten. “Mit diesem Maßnahmenpaket hat Sutterlüty alle von der BWB geforderten Schritte gesetzt um weitere Beanstandungen von vornherein ausschließen zu können”, sagt Giselbrecht abschließend.

(APA, VOL.AT)

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