Karl-Heinz Grasser wurde im Steuerprozess rechtskräftig freigesprochen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzstrafbehörde abgelehnt, die den Freispruch des Wiener Straflandesgerichts vom Juli 2022 anfechten wollte. Ebenfalls freigesprochen wurde Grassers ehemaliger Steuerberater, wie aus Berichten der "Presse" und des "Standard" (Wochenende) hervorgeht.
Grasser wurde rechtskräftig freigesprochen
Grasser war beschuldigt worden, Honorare in Höhe von fast 4,4 Millionen Euro, die er für Vertriebsleistungen für die Meinl Bank Antigua erhalten hatte, nicht in seiner Steuererklärung deklariert zu haben. Dieser Vorwurf ist mit dem Freispruch hinfällig geworden.
Das Verfahren um die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften, insbesondere der Buwog, in dem Grasser im Dezember 2020 in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Gegen dieses Urteil haben Grassers Anwälte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus. Grasser bestreitet sämtliche Vorwürfe, und für ihn sowie die anderen Angeklagten gilt bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
(APA/Red)