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Karfreitag: Hofer überlegt für Handel 8.-Dezember-Regelung

Norbert Hofer
Norbert Hofer ©ORF
Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) überlegt für den Handel am Karfreitag eine Regelung analog zu jener zu Mariä Empfängnis.
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Karfreitag wird ein halber Feiertag

“Auch da finden wir eine Lösung, wahrscheinlich wie beim 8. Dezember”, sagte er Dienstagabend in der ZiB2 des ORF. Handelsangestellte können an diesem Tag von 10 bis 18 Uhr arbeiten und bekommen dies zusätzlich bezahlt, können es aber auch ablehnen.

Hofer verteidigt halben Feiertag

Die von ÖVP und FPÖ vereinbarte Lösung für den Karfreitag als Feiertag ab 14 Uhr verteidigte Hofer. Man habe sich viele Varianten angesehen, es gebe aber keine perfekte Variante. “So eine Änderung kann immer nur ein Kompromiss sein”, sagte er: “Jetzt haben alle Österreicher diesen halben Tag frei. Das ist auch positiv zu bewerten.” Er sei selber Protestant, und es gebe auch die Möglichkeit, einen Abendgottesdienst zu besuchen, meinte er zu Kritik aus der Evangelischen Kirche.

Vorsorge für Nationalratsbeschluss

Die Koalitionsparteien haben am Dienstag im Sozialausschuss Vorsorge getroffen, um die geplante Halbtags-Feiertagsregelung für den Karfreitag voraussichtlich am 27. Februar auf die Tagesordnung des Nationalratsplenums zu bringen. Zu diesem Zweck wurde ein Antrag u.a. zum Arbeitsruhegesetz angenommen, allerdings noch ohne die betreffenden Bestimmungen. Die Opposition kritisierte dies.

Auch inhaltlich konnten SPÖ, NEOS und JETZT mit der zwischen ÖVP und FPÖ erzielten Einigung, den Karfreitag zum Feiertag ab 14 Uhr zu machen, wenig anfangen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Ein Antrag der SPÖ, den Karfreitag generell zum gesetzlichen Feiertag zu machen, wurde jedoch nur von der Liste Jetzt (früher: Liste Pilz) mitunterstützt und fand damit keine Mehrheit.

Der angenommene Antrag der Koalition enthält vorerst nur Formulierungsänderungen, es wird etwa der Wortlaut “Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz” durch “Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz” in den Arbeitsruhebestimmungen ersetzt. Die genaue Regelung zum Karfreitag wollen die Koalitionsfraktionen dann wohl per Abänderungsantrag einbringen, um das Gesetz noch rechtzeitig zur Osterwoche in Kraft treten lassen zu können.

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