AA

Kampusch-Entführung - Fuchs: Hausdurchsuchung eher nicht angebracht

Der Wiener Strafrechtler Helmut Fuchs hält es für durchaus vertretbar, dass nicht bereits im April 1998 das Haus Wolfgang Priklopils durchsucht worden ist.

Denn der Tatverdacht, dass Priklopil Natascha Kampusch entführt hätte, scheine für einen derartigen Eingriff in die Grundrechte damals nicht hinreichend gewesen zu sein, sagte Fuchs am Donnerstag gegenüber der APA.

Nachdem Fuchs selbst angegeben hatte, dass der für den Tattag kein Alibi hatte, und nach dem Hinweis des Hundeführers auf den “Eigenbrötler” hätte die Polizei bei Priklopil freilich etwas hartnäckiger agieren können, meinte Fuchs. Die Beamten hätten mehrmals hingehen und nachfragen, seien Lebensgewohnheiten anschauen, ihn beobachten und “sich ein bisschen umhören” können. Für ein solches Vorgehen bräuchte man freilich ausreichend Kapazitäten bei der Polizei.

Aber erst wenn sich aufgrund solch intensiverer Nachforschungen ein “hinreichender Tatverdacht” gegen eine Person ergibt, ist eine Hausdurchsuchung angebracht, erläuterte der Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie am Wiener Juridicum. Denn schließlich handle es sich dabei um einen Eingriff in ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht.

Zu den von Ex-Bundeskriminalamts-Chef Herwig Haidinger vorgebrachten Vorwürfen der Korruption im Innenministerium meinte Fuchs grundsätzlich, es sei “sehr unangenehm und bedenklich, wenn die Polizei in so einen Ruf kommt”. Denn für eine funktionierende Strafrechtsverfolgung sei es unabdingbar, dass “alle Vertrauen in die Polizei haben”. Dies sei aber nur dann der Fall, wenn die Poilzei – wie die Justiz auch – ihre Aufgaben nur nach sachlichen Gesichtspunkten ausübt und “die Strafverfolgung nicht aus parteipolitischen Erwägungen gesteuert wird”.

Sollten polizeiliche Ermittlungen aber – wie Haidinger behauptet – auch nach “parteipolitischen Rücksichten” geführt werden, dann “ist das sehr bedenklich, durchaus auch strafrechtlich bedenklich”, erklärte Fuchs. Das würde “natürlich in Richtung Amtsmissbrauch” gehen. Denn einen solchen begehe “jeder Beamte, der wissentlich nicht sachlich handelt und einem anderen Schaden zufügt”.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 22. Bezirk
  • Kampusch-Entführung - Fuchs: Hausdurchsuchung eher nicht angebracht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen